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Jugendarrestvollzugsgesetz: Danny Eichelbaum: Sanktionscharakter des Jugendarrestes muss erhalten bleiben – kein Kuschelarrest in Brandenburg

Zur heutigen Abstimmung über das Jugendarrestvollzugsgesetz im Landtag Brandenburg sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Es darf in Brandenburg keinen Kuschelarrest geben. Der rot-rote Gesetzentwurf setzt allein auf die sozialpädagogische Betreuung. Wir wollen hingegen, dass der Sanktionscharakter des Jugendarrestes erhalten bleibt. Repression und Prävention schließen sich nicht aus, sondern sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Die Sanktion muss der Tat aber auch auf dem Fuß folgen.

Brandenburg isoliert sich beim Jugendarrest aus ideologischen Gründen, anstatt sich der länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes anzuschließen. Der Gesetzentwurf ist ein Schnellschuss mit eklatanten Mängeln, der zuvor schon von Experten in der parlamentarischen Anhörung abgelehnt wurde.

Die Zuführung in die Jugendarrestanstalt erfolgt oft erst vier bis sechs Monate nach der rechtskräftigen Verurteilung. Deshalb muss nach Ansicht der CDU-Fraktion die zeitliche Vollstreckung des Arrestes im Gesetz festgelegt werden. Der Jugendarrest muss unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils beginnen. Nur wenn der Zeitraum zwischen Tat und Folge kurz genug ist, verinnerlicht ein Jugendlicher den Zusammenhang zwischen seinem Handeln und der verhängten Sanktion.

Wir wollen weiterhin die Jugendämter, die Bewährungshelfer, die Betreuer der Jugendgerichtshilfe und die Eltern in die konkrete Ausgestaltung des Jugendarrestes, aber auch in die Nachsorge einbeziehen. Viele vorgesehene Maßnahmen sind aber aus Kostengründen zurückgefahren worden. Rechtslage und Rechtswirklichkeit klaffen jetzt schon auseinander.

Es ist besonders wichtig, den Jugendlichen nach der Zeit im Jugendarrest gezielte Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen anzubieten. Wir benötigen die enge Zusammenarbeit von Justiz, Kommunen, Schulen, Ausbildungsstellen, Arbeitsagenturen und Beratungsstellen."

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