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Landesregierung bei Gerichtsneugliederung konzeptionslos - Planungen zur zukünftigen Gerichtsstruktur und für den Strafvollzug liegen auf Eis

Hierzu erklärt der Vorsitzende der Christlich Demokratischen Juristen Brandenburgs ( LACDJ), Danny Eichelbaum MdL:

" Vor einem Monat verkündeten der Innenminister und der Justizminister eine Einigung hinsichtlich der zukünftigen Gerichtsstruktur im Land Brandenburg. Der ursprüngliche Regierungsplan, vier gleichgroße Polizeidirektionen und deckungsgleiche Gerichtsbezirke zu bilden, wurde aufgegeben. Seit dem herrscht beim Gesetzgebungsverfahren zur Gerichtsneugliederung Funkstille. Justizminister Schöneburg ( Linke) verstößt damit gegen einen Parlamentsbeschluss von Dezember 2009. Der Landtag forderte den Justizminister darin auf, bis spätestens Ende März einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

In der Luft hängt damit auch die Standortsicherung für die Brandenburger Amtsgerichte, die ebenfalls durch das Gesetz festgeschrieben werden sollte. Dies ist ein unhaltbarer Zustand für die im Land tätigen Richter, Staatsanwälte und Justizangestellten. Keiner weiß, wohin die Reise gehen wird.

Die andauernde Unsicherheit über den Erhalt der Gerichtsstandorte und die zukünftige Gerichtsstruktur führt zu einem Motivationsverlust bei den Mitarbeitern. Die Arbeitsbedingungen an vielen Gerichten sind unzumutbar, weil dringende Bau-und Sanierungsmaßnahmen wegen der ausstehenden Entscheidungen zur Gerichtsstruktur nicht durchgeführt werden können. So wurden beispielsweise im Amtsgericht Königs-Wusterhausen die Fenster schon mit Holzplatten vernagelt, an vielen Stellen regnet es hinein. Das Gebäude des Amtsgerichtes Cottbus ist völlig unbrauchbar und genügt nicht mehr den brandschutzrechtlichen Anforderungen. Unklar sind auch die Kosten, die durch die neue Gerichtsstruktur entstehen werden. Hierzu zählen Baumaßnahmen für neue Gebäude der Staatsanwaltschaften, Personalkosten für die Umsetzung von Staatsanwälten und Richtern sowie höhere Verfahrenskosten für Zeugen und Rechtsanwälte aufgrund weiterer Fahrwege. Beispielsweise werden neue Gebäude für die S  taatsanwaltschaften in Neuruppin und Cottbus benötigt. Die Justizmitarbeiter wissen nicht, wann und wohin sie umgesetzt werden sollen.

Justizminister Schöneburg ist aufgefordert diese Unsicherheit endlich zu beenden und einen mit dem Kabinett abgestimmten Gesetzentwurf zur Gerichtsneugliederung in den Landtag einzubringen. Die Justiz in Brandenburg benötigt keine Ankündigungen, sondern Taten.

Ähnlich verhält sich die Situation im Strafvollzug. Obwohl seit Monaten auch im Justizministerium bekannt ist, dass die Haftplätze in den Brandenburger Justizvollzugsanstalten auch zukünftig nicht ausgelastet werden, gibt es immer noch kein abgestimmtes Konzept des Justizministers über den zukünftigen Strafvollzug in Brandenburg. Von 2123 Haftplätzen sind derzeit nur 1583 belegt. Schon heute leistet sich Brandenburg mit 36 100 Euro je Gefangenen die höchsten laufenden Ausgaben aller Bundesländer. Der Justizminister drückt sich um die Entscheidung einzelne Justizvollzugsanstalten oder einzelne Hafthäuser zu schliessen. Während andere Länder beim Strafvollzug und der Sicherungsverwahrung zusammenarbeiten, leisten sich Brandenburgs Justizminister und Berlins Justizsenatorin einen persönlichen Kleinkrieg. Eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Rechtspolitik sieht anders aus!"

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