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Justizminister muss 2012 Stasiüberprüfung von Richtern und Staatsanwälten zügig vornehmen - Eichelbaum: Opferschutz geht vor Täterschutz

Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Nachdem der Bundespräsident die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Novelle des Stasiunterlagengesetzes unterzeichnet hat, ist Brandenburgs linker Justizminister Volkmar Schöneburg verpflichtet, ab 1.1.2012 das Bundesgesetz anzuwenden. Er muss die Richter und Staatsanwälte des Landes Brandenburg auf eine Mitarbeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüfen.

Ministerpräsident Matthias Platzeck irrt, wenn er behauptet, hiergegen sprechen rechtliche Gründe. Schon nach der bisherigen Rechtslage ist die Stasiüberprüfung von Richterinnen und Richter ohne konkreten Verdacht möglich. Ab 1.1.2012 gilt dies auch für die Staatsanwälte.

 

Die Stasi-Fälle in der Brandenburger Justiz und die im Dezember bekannt gewordene Mitwirkung von Stasi-Richtern an gerichtlichen Entscheidungen über SED-Opferrechtsentschädigungen haben den Ruf der Justiz in Brandenburg beschädigt. Hierfür trägt die letzte linke Landesregierung mit ihrer katastrophalen Informationspolitik eine Mitverantwortung. Der Ministerpräsident und der Justizminister haben die Pflicht, sich an die Spitze der Aufklärung zu setzen, anstatt die Täter zu schützen und die Tatsachen zu verschleiern. Noch immer liegen keine konkreten Ergebnisse der von Justizminister Schöneburg eingesetzten internen Arbeitsgruppe im Ministerium der Justiz vor.

Es muss ausgeschlossen werden, dass stasibelastete Richter und Staatsanwälte heute in Brandenburg noch Karriere machen können, während die Opfer des SED-Regimes um jeden Cent Entschädigung vor Gericht streiten müssen.

Die letzte linke Landesregierung muss sicherstellen, dass Richter, die für das MfS gearbeitet haben oder an DDR-Unrechtsurteilen beteiligt waren, heute nicht über die Entschädigung oder Rehabilitierung von SED-Opfern entscheiden. Opferschutz geht vor Täterschutz!“

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