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Sozialgerichtsbarkeit in Brandenburg - Danny Eichelbaum: Angekündigte Personalaufstockung in der Sozialgerichtsbarkeit reicht nicht aus

Brandenburger Sozialgerichte sind aufgrund der falschen Personalpolitik der rot-roten Landesregierung überlastet. Hierzu sagt der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum:

„Die von Justizminister Schöneburg angekündigte Personalaufstockung der Brandenburger Sozialgerichte geht in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus. Sie ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Schöneburg sollte sich ein Beispiel am Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) nehmen, der die Berliner Sozialgerichtsbarkeit mit 10 neuen Richterstellen und 38 neuen Verwaltungsfachangestellten  ausstatten wird.

Die Brandenburger Justiz braucht keine Placebo-Maßnahmen, sondern langfristige Konzepte. Hierzu gehören eine Personalausstattung der Brandenburger Sozialgerichte nach dem bundeseinheitlichen Personalbedarfssystem PEBBSY, eine Aufhebung der gültigen Streitwertobergrenzen in der Sozialgerichtsbarkeit zur Verbesserung der Refinanzierungsquote der Justiz und langfristig eine Zusammenlegung der Verwaltungs-und der  Sozialgerichtsbarkeit.

Die Situation an den Brandenburger Sozialgerichten ist höchst besorgniserregend. Schuld an dieser Situation ist die falsche Personalpolitik der rot-roten Landesregierung. Den Ankündigungen von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) müssen auch Taten folgen. Bis heute hat er es nicht geschafft, die vom Landtag zusätzlich bewilligten 27 Sozialrichterstellen zu besetzen. Unter Schöneburgs Verantwortung ist die Anzahl der Beschäftigten in den Sozialgerichten in Brandenburg auch im nichtrichterlichen Bereich auf 105 geschrumpft.

Die Folgen sind ein Höchststand an Verfahren und eine längere Verfahrensdauer. Die durchschnittliche Verfahrensdauer im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt jetzt schon 22 Monate. Erst kürzlich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Kläger wegen überlanger Verfahrensdauer am Sozialgericht Cottbus einen Schadensersatz zugesprochen. Diese Schadensersatzklagen wegen langer Verfahrensdauer werden in den nächsten Jahren durch das neue Bundesgesetz zum Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren zunehmen und finanzielle Mittel des Landes in Millionenhöhe verschlingen.

Leidtragende sind längst nicht nur ALG II-Empfänger, sondern auch Rentner, Schwerbehinderte und Kranke. Ein zeitnaher effektiver Rechtsschutz, wie ihn die Brandenburger Landesverfassung garantiert, kann momentan von den Brandenburger Sozialgerichten nicht gewährleistet werden.“

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