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Offene Fragen nach dem Minister-Abgang - Opposition fordert Aufklärung von Schöneburg

Die sogenannte Liebeszellen-Affäre um zwei Ex-Mandanten von Volkmar Schöneburg ist noch nicht ausgestanden: Auch nach seinem Rücktritt vom Amt des Justizministers bleiben Fragen offen. Die CDU hält an einer Sondersitzung des Rechtsausschusses am Donnerstag fest.

Plötzlich geht alles ganz schnell. Am Freitagabend lässt ein Mitglied des Linken-Landesvorstands verlauten: „Morgen verlieren wir unseren Minister." Und so kommt es. Nach Krisensitzungen der Linken-Spitze und des rot-roten Koalitionsausschusses am Samstag tritt Volkmar Schöneburg (Linke) um 17 Uhr im Potsdamer Inselhotel vor die Presse. „Ich habe heute dem Ministerpräsidenten meinen Rücktritt erklärt", sagt Brandenburgs Justizminister. Die Affäre um zwei Schwerverbrecher, die er einst als Anwalt vertreten hat, hat den profilierten Juristen sein Amt gekostet.

Am 26. November hatte die MAZ erstmals über den deutschlandweit einmaligen Fall berichtet: Die beiden Sexualstraftäter Detlef W. und René N., die 1999 eine 13-Jährige in Leipzig entführt und brutal vergewaltigt haben, teilten sich für mehr als zehn Jahre in der JVA Brandenburg/Havel eine Zelle. Am 30. November wurde N. in die Sicherungsverwahrung verlegt und damit von seinem Partner getrennt. Mit einem Hungerstreik haben beide dagegen opponiert– bis sich Schöneburg persönlich einschaltete.

Kurz darauf intervenierte der Minister wieder: Am Mittwoch stoppte er – wie berichtet – die Verlegung W.s, der andere Gefangene bedroht haben soll. Seine Fachabteilung war für die Verlegung. Erst am Freitagabend, nachdem das Minister-Veto öffentlich bekannt geworden war und die Affäre immer mehr schwelte, wurde W. doch in die JVA Cottbus gebracht. Zudem hatten seine Ex-Mandanten Schöneburg, der für sie als Anwalt ihre Liebeszelle gesichert hatte, während seiner Amtszeit über Jahre auf dessen Privathandy angerufen. Er habe aber nie abgenommen, versicherte der 55-Jährige.

Bei seinem Rücktritt am Samstag machte Schöneburg drei Anmerkungen. Erstens: Er halte die Entscheidung, den Antrag der JVA-Leitung gestoppt zu haben, inhaltlich weiter für richtig. Eine Verlegung unter Zwang am frühen Morgen wäre „unverhältnismäßig" gewesen. Zweitens: Er habe die Ex-Mandanten während seiner Amtszeit nicht privilegiert. Und drittens: Er habe sich zwei Dinge vorzuwerfen. „Die nicht erfolgte Sperrung meiner Handy nummer in der JVA und dass ich die Entscheidung gegen die Verlegung selbst getroffen habe." „Mehr gibt es nicht zu sagen. Frohe Weihnachten."

Aber ausgestanden ist die Affäre damit noch nicht. Die CDU hält trotz des Rücktritts an einer Sondersitzung des Rechtsausschusses am Donnerstag fest. „Wir wollen Aufklärung", sagte der Ausschussvorsitzende Danny Eichelbaum (CDU) gestern. Er wartet noch auf einen angekündigten Brief, in dem die beiden Schwerverbrecher enthüllen wollen, was sie angeblich gegen ihren Ex-Advokaten in der Hand haben.

Ungeklärt ist zum Beispiel die Frage, woher die „Störche" genannten Straftäter, die mit kurzer Unterbrechung seit den 80er-Jahren hinter Gittern leben, das Geld hatten, um ihre Anwaltsrechnungen zu bezahlen. Über ein Erbe oder Ersparnisse aus legalen Zeiten ist zumindest nichts bekannt. Über viele Jahre hinweg sollen die beiden Sextäter eine florierende Subkultur hinter den Knastmauern aufgebaut haben und durch Drogenhandel und die Erpressung von Mithäftlingen ihr Leben bestreiten. Jüngste Durchsuchungen der Zellen des Paares sowie von mutmaßlichen „Läufern", also Handlangern, erhärten diesen Verdacht. Geld, ein eingeschmuggeltes Handy und der Schuldschein eines Häftlings in Höhe von mehr als 10000 Euro sollen gefunden worden sein. Des Weiteren sollen die Verbrecher im Besitz eines Bits, also eines speziellen Schraubenziehers, gewesen sein, mit dessen Hilfe die Knast-Gang Gegenstände hinter zugeschraubten Kabelschächten versteckt haben soll.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2001 machen sich Rechtsanwälte wegen Geldwäsche strafbar, wenn sie wissentlich Geld als Honorar annehmen, das aus einer Straftat stammt. Geldwäsche kommt nicht nur bei Geldern aus schweren Straftaten in Betracht, sondern auch bei Diebstahl, Untreue und Hehlerei.

Die Frage, die nun im Raum steht: Hat sich Schöneburg womöglich damit erpressbar gemacht, weil er früh von den Machenschaften seiner Mandanten wusste? W. und N., die vor Mitgefangenen und JVA-Bediensteten stets mit ihren guten Kontakten zu Schöneburg prahlten, hatten jedenfalls damit gedroht, ihren einstigen Anwalt mit Enthüllungen hochgehen lassen zu wollen. N. wurde mittlerweile wegen Suizidgefahr auf die Krankenstation in Brandenburg/Havel verlegt und wird psychologisch betreut.

Die JVA-Spitze muss sich unterdessen fragen lassen, wie es möglich war, dass die beiden Sextäter über Jahre hinweg ein kriminelles Netzwerk hinter Gittern aufbauen konnten. Gefängnis-Leiter Hermann Wachter wollte sich am Sonntag nicht zu den Vorgängen äußern. Er hatte vergangene Woche Strafanzeige gegen W. und N. gestellt.

Nach Ansicht von Linken-Fraktionschef Christian Görke müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, ob Dienstgeheimnisse verraten worden seien. Die Linke steht weiter hinter Schöneburg. Er genieße „uneingeschränktes Vertrauen", so Landeschef Stefan Ludwig. Schöneburg habe wertvolle Arbeit für Brandenburg geleistet, betonte auch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), der gleichzeitig aber weitere Aufklärung von seinem Minister gefordert hatte.

Die Opposition bezeichnete den Rücktritt als unausweichlich. Die Vorgänge müssten nun vollständig aufgeklärt werden, betonen CDU und FDP. Ein Minister dürfe nicht erpressbar sein, so Grünen-Fraktionschef Axel Vogel. „Der eingetretene Anschein einer solchen Erpressbarkeit machte Schöneburg als Minister untragbar."

Von Marion Kaufmann

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 16.12.2013

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