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Union und FDP streiten über Sicherungsverwahrung CDU will gefährliche Täter nachträglich wegsperren / Kritik von Schöneburg

Das Bundesjustizministerium lehnt eine von der Union ins Gespräch gebrachte nachträgliche Sicherungsverwahrung für freikommende Schwerstkriminelle weiter ab. Nach Beratungen der Justizstaatssekretäre von Bund und Ländern gestern in Berlin teilte das Ressort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit, einer neuen Form der Unterbringung, die auch die Altfälle erfasst, stünden rechtliche Bedenken entgegen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte müssen bundesweit noch in diesem Jahr 84 Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, weil ihre Strafe unrechtmäßig verlängert wurde. Ingesamt gibt es 500 Sicherungsverwahrte.

CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hatte anders als Leutheusser-Schnarrenberger den Erhalt der nachträglichen Verwahrung gefordert. Rückendeckung erhielt Gröhe auch vom rechtspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Potsdam, Danny Eichelbaum. Von potentiellen Straftätern dürfe keine Gefahr für die Bürger ausgehen, sagte Eichelbaum.

Die Vertreter der Länder hätten eingeräumt, dass im Umgang mit den freikommenden Straftätern zahlreiche praktische Probleme entstünden, erklärte das Bundesjustizministerium. Es sieht sich von der Mehrheit der Länder darin bestätigt, dass der Bund mit der sogenannten elektronischen Fußfessel seine Möglichkeiten zur Überwachung dieser gefährlichen Täter weitgehend ausgeschöpft habe.

Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sagte, dass die Sicherungsverwahrung künftig nur noch bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten Anwendung finden dürfe. Zudem müsse die Zwangsmaßnahme bereits im Urteil verhängt oder vorbehalten sein. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung verstoße gegen das Recht und „muss fallen“, so Schöneburg an die Adresse der CDU. Zur künftigen Form der Verwahrung, die Freiräume und mehr Therapieangebote enthalten soll, werde Brandenburg mit Berlin ein Konzept erarbeiten. Erst 2014 werde in Brandenburg der erste von vier Sicherungsverwahrten freikommen.. (V.Kr)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 07.08.2010

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