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Sicherungsverwahrung - Statt Haft nun Therapien

Berlin und Brandenburg wollen künftig auf eine liberale Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern setzen. "Unser Ziel lautet Wiedereingliederung in Freiheit und nicht eine möglichst lange Haftzeit", sagte Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mit Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneberg (Linke).

Die beiden Justizpolitiker stützen sich auf das Ergebnis einer im April vorigen Jahres eingesetzten länderübergreifenden Arbeitsgruppe mit forensisch tätigen Psychiatern und weiteren Experten im Justizvollzug. Das Gremium kommt zu dem Schluss, dass für die nach Verbüßung ihrer eigentlichen Haft weiterhin Verwahrten nicht nur eine bessere Unterbringung geschaffen werden soll, wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefordert. Die gesetzlichen Regelungen für den Vollzug seien so auszugestalten, "dass eine realistische Chance auf eine Entlassung besteht", heißt es in dem Papier. Damit könnte ein weiterer Anstieg der Sicherungsverwahrten gebremst werden. Eine Unterbringung kostet pro Jahr etwa 30 000 Euro. Derzeit sind in Berlin 42 Männer in der JVA Tegel in Sicherungsverwahrung, 54 weiteren Häftlingen droht dies nach Ablauf ihrer Strafe. In Brandenburg sind acht Gefangene so untergebracht - fünf in der Vollzugsanstalt Brandenburg/H. und drei in Luckau-  Duben. Nach den Inhaftierten mit vorgemerkter Sicherungsverwahrung rechnet Brandenburg bis 2020 mit einem Anstieg bis zu 20 Betroffenen, sagte der Justizminister.

Die beiden Länder planen eine gemeinsame Unterbringung - allerdings an mehreren Standorten, die noch nicht feststehen. Die Arbeitsgruppe schlägt eine Unterbringung mit Wohngruppen und Hobbyräumen sowie Bereichen für Partnerbesuche vor. "Es geht uns aber nicht darum, den Verwahrten einen schöneren Aufenthalt zu garantieren, sondern den Antritt der Sicherungsverwahrung möglichst zu vermeiden", sagte Gisela von der Aue. Voraussetzung dafür sei eine hochprofessionelle Diagnostik und ein sozialtherapeutisches Angebot. Allerdings sei dafür ein Drittel mehr Personal notwendig. Nach den Vorstellungen der rot-roten Regierungen muss die Therapie von gefährlichen Straftätern schon im normalen Strafvollzug beginnen. Laut dem Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Charité, Professor Hans-Ludwig Kröber, ist das Rückfallrisiko von einstmals Sicherungsverwahrten nicht genügend erforscht. Im Maßregelvollzug liege es bei etwa zehn Prozent. Brandenburgs Justiz  minister will neben einem Strafvollzugsgesetz noch in diesem Jahr auch ein eigenes Sicherungsgesetz vorlegen. Berlin nannte keinen Termin.

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP im Landtag, Linda Teuteberg, begrüßte die liberale Ausrichtung, während die CDU "Sicherheit für unsere Bürger statt Luxusgefängnisse für Schwerverbrecher" forderte. Deren Rechtsexperte Danny Eichelbaum bemängelte, das Konzept werde dem Sicherheitsbedürfnis nicht gerecht. Die Berliner CDU-Vize-Fraktionschefin Cornelia Seibeld, sprach sich hingegen "für eine menschlichere Ausgestaltung der Sicherungsunterbringung" aus.

Von Gudrun Mallwitz

Quelle: Berliner Morgenpost, 06.01.2011

 

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