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Gericht entzieht Stasi-belasteter Richterin Teil ihrer Kompetenzen

Die Stasi-belastete Richterin am Neuruppiner Sozialgericht hat einen Teil ihrer Zuständigkeiten abgeben müssen.

Sie ist nun nicht mehr für Verfahren zuständig, in denen es um die Streitigkeiten zwischen Verfolgten des SED-Regimes und dem Arbeitsamt geht, wie der Sprecher des Landessozialgerichts, Axel Hutschenreuther, am Freitag in Potsdam sagte. Das Neuruppiner Gericht reagiere damit auf die laut gewordenen Vorwürfe gegen die Frau, die laut einem Bericht des RBB unter dem Decknamen „IM Ines“ für die Stasi gearbeitet haben soll.

Sprecher Hutschenreuther wies aber darauf hin, dass die Richterin auch in den vergangenen Monaten keine Fälle mit SED-Opfern bearbeitet habe. Mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung gebe es in der Praxis keine Streitfälle mehr zwischen früheren Verfolgten und dem Arbeitsamt. In früheren Verfahren sei es meist darum gegangen, dass frühere Opfer bestimmte Sonderansprüche einklagten.

Die Brandenburger CDU begrüßte den Kompetenzverlust für die Richterin, forderte von der Landesregierung jedoch weitere Schritte. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) hatte kürzlich eingeräumt, dass es noch 82 ehemalige Stasi-Mitarbeiter in Justizbehörden gebe, darunter drei Richter. Die Neuruppiner Richterin hat seinen Angaben zufolge Anfang der 1990er Jahre Stasi-Kontakte zugegeben, sei aber in einem rechtsstaatlichen Verfahren gewählt worden.

CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum forderte den Minister auf, Berufsrichter und ehrenamtliche Richter erneut auf frühere Stasi-Tätigkeiten zu untersuchen. Zudem forderte die CDU auch Aufklärung darüber, ob auch die Wahl- und Berufungsausschüsse für Richter und Staatsanwälte damals überprüft wurden. Die Ausschüsse waren wiederum dafür zuständig, die Vergangenheit von Richtern und Staatsanwälten anhand alter Unterlagen aufzuklären.

dapd/twi/bv

Quelle: Märkische Oderzeitung, 16.4.2011

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