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Fußfesseln für gefährliche Straftäter möglich

Die Angst vor der Entlassung gefährlicher Straftäter ist groß. Wenn dann noch wie in Dortmund tatsächlich ein weiteres Opfer zu beklagen ist, steigt die Nervosität - und die Diskussion wird emotional. Die Justiz muss unterdessen nach Lösungen suchen.

Potsdam (dpa/bb) - Zur Überwachung gefährlicher Straftäter wird wohl auch Brandenburg künftig die elektronische Fußfessel einsetzen. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) steht dem System mit Minisendern aufgeschlossen gegenüber, sagte sein Sprecher Frank Schauka am Montag der Nachrichtenagentur dpa in Potsdam. Brandenburg beabsichtige sich einem Konzept zur «elektronischen Aufenthaltsüberwachung» anzuschließen, das Hessen mit Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erarbeitet habe. Danach soll eine zentrale Überwachungsstelle in Hessen eingerichtet werden, von der aus auch Straftäter in anderen Ländern kontrolliert werden. «Sobald die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, soll dafür ein Staatsvertrag unterschrieben werden», sagte Schauka.

Brandenburg hatte bislang den Einsatz der Minisender angelehnt. Nachdem die Bundesländer jedoch aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gezwungen sind, die Sicherungsverwahrung neuzugestalten, suchen sie Lösungen zur besseren Überwachung gefährlicher Straftäter. Justizminister Schöneburg hatte bereits vor einigen Monaten den Einsatz der Fußfesseln für diese Fälle nicht ausgeschlossen.

Inzwischen sind die Überlegungen konkreter geworden und Brandenburg wird wohl auf das Angebot Hessens eingehen. Demnach sollen technische Überwachung und Datenverarbeitung von dort aus zentral erfolgen. Auch die Geräte werden voraussichtlich in Hessen verwaltet. «Die Kontrolle würde im Rahmen der Führungsaufsicht erfolgen», erklärte Schauka. Dieser unterstehen gefährliche Straftäter nach ihrer Entlassung. Zur Vermeidung der Untersuchungshaft oder der Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen lehnt Schöneburg die elektronische Fußfessel dagegen weiter ab.

In Brandenburg steht laut Ministerium erst im Oktober 2014 die Entlassung eines gefährlichen Straftäters aus der Sicherungsverwahrung an. Derzeit befinden sich dort acht Gefangene. Bis zum Jahr 2020 könnte sich die Anzahl laut Ministerium auf 20 erhöhen.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Danny Eichelbaum, hatte am Wochenende den Einsatz von Fußfesseln gefordert. Anlass war ein Fall in Dortmund. Dort hatte ein Sexualtäter wenige Monate nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung ein Mädchen missbraucht.

Der CDU-Politiker begrüßte die Absichten von Justizminister Schöneburg, sich dem hessischen Konzept anzuschließen. Auch die rechtspolitische Sprecherin der FDP, Linda Teuteberg, sieht in dem Minisender ein «sinnvolles Hilfsmittel». Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Marie Luise von Halem, warnte davor, in der elektronischen Fußfessel ein «Allheilmittel» zu sehen. «Sie kann keine Straftat verhindern, sondern nur dokumentieren», betonte von Halem. Wichtig sei darum ein fundiertes Konzept zur Resozialisierung. «Der Strafvollzug darf nicht zum Sparvollzug werden», sagte sie.

Eichelbaum sieht dagegen in den Fußfesseln auch eine Chance, die Polizei zu entlasten. Für eine Personenüberwachung von entlassenen Sicherungsverwahrten seien 20 bis 25 Polizisten nötig, argumentierte er. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter in Brandenburg unterstützt die Forderung des CDU-Politikers. Fußfesseln könnten ein Instrument zum besseren Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern sein, sagte der Landesvorsitzende Wolfgang Bauch.

Die bislang in Hessen eingesetzte Fußfessel ist ein Sender in der Größe einer Armbanduhr, der am Fußgelenk getragen wird. Das bisherige System kann lediglich feststellen, ob der Träger zu vorgegebenen Zeiten zu Hause ist und andernfalls die Überwachungszentrale alarmieren. Zur Kontrolle von Tätern, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, soll es nachgerüstet werden. Mit dem Satellitensystem GPS soll festgestellt werden können, wo genau sich ein Täter aufhält.

Quelle: Die Welt, 19.07.2011

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