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DDR-Vergangenheit - "Freifahrtschein für Karriere in Justiz"

Im Land Brandenburg sind bis heute 90 ehemalige Richter und Staatsanwälte der DDR als Anwälte tätig. Nach 1990 waren 135 zugelassen worden. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Union hervor.

Der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, kritisierte das damalige Zulassungsverfahren am Donnerstag scharf. Sein Vorwurf: "In Brandenburg haben die früheren Richter und Staatsanwälte der DDR einen Freifahrtschein für eine Karriere in der Justiz erhalten."

 

Besonders heikler Fall

 

Der CDU-Politiker forderte die Anwaltskammer Brandenburg auf, sich damit transparent auseinanderzusetzen und ihren Teil zur Aufarbeitung beizutragen. Von den ehemaligen DDR-Richtern und Staatsanwälten, die noch als Rechtsanwälte zugelassen sind, ist nach Auskunft der Anwaltskammer Brandenburg ein Anwalt wegen Rechtsbeugung verurteilt worden. In einem weiteren Fall sei die Anklage erwogen, das Verfahren aber nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. In zwei weiteren Verfahren wurde Anklage erhoben; sie wurden aber wegen Verfolgungsverjährung beziehungsweise wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt.

Die Regierung räumte in der Antwort auf die Anfrage auch ein, dass eine Staatsanwältin aus der berüchtigten politischen Abteilung 1a der DDR heute noch Staatsanwältin im Land Brandenburg ist. Eichelbaum bezeichnete den Fall als "besonders heikel". Die Staatsanwälte seien "Bestandteil der SED-Diktatur und die politischen Abteilungen in der Regel die Handlanger des Ministeriums für Staatssicherheit" gewesen. Die Urteile habe die Stasi festgesetzt. "Die übernommene Staatsanwältin hat in einer politischen Abteilung gearbeitet, die für ihre Verstöße gegen die Menschenrechte und gegen die Grundsätze von Mitmenschlichkeit bekannt war", sagte Eichelbaum. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) zufolge war die Staatsanwältin ein Einzelfall. Die Frau habe zum Ende der DDR nur sehr kurze Zeit in der Abteilung 1a einer Bezirksstaatsanwaltschaft gearbeitet. Dort sei sie für die Amnestierung von Straftaten zuständig gewesen. Dies sei den Mitgliedern des Staatsanwalts-Beru  fungsausschusses über einen Vorschlagsvermerk bekannt gemacht worden. Ansonsten gebe es keinen Anhaltspunkt dafür, dass Richter und Staatsanwälte aus politischen Abteilungen der DDR-Justiz übernommen wurden. Es sei ihnen nahegelegt worden, keinen Antrag auf Übernahme in den Justizdienst zu stellen.

Tatsächlich waren in Brandenburg nach dem Fall der Mauer so viele SED-Juristen übernommen worden wie in keinem anderen neuen Bundesland: 55 Prozent der Staatsanwälte und 45 Prozent der Richter. Der damalige Brandenburger Justizminister Hans Otto Bräutigam (parteilos) verteidigte dies damals mit dem Satz: "Es muss deutlich werden, dass Loyalität auch in einem Unrechtsstaat nicht als verwerflich angesehen werden kann."

Nur rund 35 Prozent der ostdeutschen Bewerber bestanden in den neuen Ländern die Auslese, wie die Enquete-Kommission des Bundestags einst feststellte. Viele der belasteten DDR-Juristen fanden jedoch den Weg in den Stand der freien Rechtsanwälte.

Der Vizepräsident der Brandenburger Anwaltskammer, Hans-Joachim Blomenkamp, sagte der Berliner Morgenpost am Donnerstag: "Wir werden über das Thema Mitte August bei der nächsten Vorstandssitzung sprechen." Er warnte davor, alle schon in der DDR tätigen Juristen unter einen Generalverdacht zu stellen. "Die Anwälte wurden damals vom Oberlandesgericht (OLG) als zuständiger Zulassungsbehörde überprüft", sagte Blomenkamp. Die Anwaltskammer sei dabei gefragt worden, ob aus deren Kenntnis heraus etwas gegen die Zulassung der Anwälte spreche.

Vizepräsident verteidigt Kammer

Die Überprüfung auf eine mögliche Stasi-Verstrickung sei jedoch ausschließlich über das Oberlandesgericht erfolgt. "Das OLG war Herrin des Verfahrens", unterstrich der Kammer-Vizepräsident. Blomenkamp nannte die nach der rot-roten Regierungsbildung in Brandenburg aufgeflammte Debatte "historisch spannend". Eine erneute Überprüfung hätte aber für die Richter und Staatsanwälte keine Folgen. "Es fehlt dafür die Rechtsgrundlage." Auch den Anwälten könnte die Zulassung heute nicht mehr entzogen werden.

Quelle: Berliner Morgenpost, 22.07.2011

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