info@danny-eichelbaum.de       03378 / 548 08 88

Neuruppin wehrt sich - Die Zuordnung der uckermärkischen Amtsgerichte sorgt für Zündstoff / Ministerium rechnet mit hohen Ausbaukosten

Der Streit um die Uckermark ist voll entbrannt. Kommunalpolitiker aus dem Nordwesten und dem Osten fordern die uckermärkischen Amtsgerichte für ihre jeweiligen Landgerichte.

Indes wird Kritik an Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) laut, dass die Justizreform verzögert wird. Seit Monaten ist die Gesetzesvorlage überfällig, die den Zuschnitt der Gerichtsbezirke neu regeln soll. Der Rechtsexperte der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, verweist darauf, dass die gesamte Neuordnung nur Geld koste und der Minister immer noch nicht den Nutzen der geplanten Veränderungen begründet hat. Der Sprecher des Justizministeriums, Frank Schauka,rechtfertigt die Reform damit, dass dann alle vier Landgerichtsbezirke gleich groß seien.

In Neuruppin war befürchtet worden, dass der Gerichtsbezirk bestehend nur aus den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz- Ruppin und Oberhavel auf Dauer zu klein sei und bei einer Landkreisreform Ende des Jahrzehnts sich ein Modell durchsetzen könnte, dass sich an den drei DDR-Bezirken orientieren könnte. Damit, so die immer wieder geäußerte Befürchtung, wäre Neuruppin als Behördenstandort in Gefahr. Ziel der jetzigen Reform war es ursprünglich, deckungsgleiche Gerichts und Polizeibezirke zu schaffen. Dazu soll das Amtsgericht Königs Wusterhausen nach Cottbus wechseln und das Amtsgericht Schwedt zum Landgerichtsbezirk Neuruppin. Im Frühjahr hatte jedoch Innenminister Dietmar Woidke (SPD) auf Druck der Region Ostbrandenburg die Uckermark polizeilich Frankfurt zugeordnet. Der Aufschrei im Nordwesten des Landes war enorm, sodass in einem Kompromiss die Uckermark wenigsten in Bezug auf die Gerichtsgrenzen zu Neuruppin kommen soll. Gegen diese Zweiteilung des Landkreises hatten sich die Landräte Ostbrandenburgs in einem Brief an Regierungschef Matthias Platzeck (SPD) gewandt und darauf verwiesen, dass die Neuordnung unverhältnismäßige Kosten durch Umzüge verursache. Das Justizministerium hat errechnet, dass in Neuruppin 950 000 Euro für den Ausbau des Dachgeschosses zur Unterbringung von Staatsanwälten notwendig sind. Der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schnittcher erklärte, dass die Räume schon 2002 vorbereitet wurden, um Platzvorrat zu schaffen, jetzt fehle nur noch der Endausbau. Außerdem verweist Schnittcher darauf, dass Prenzlau 45 Kilometer näher an Neuruppin liegt als an Frankfurt (Oder). Bei Schwedt sieht es natürlich anders aus. Insgesamt müssen nach jetzigen Berechnungen

63 Bedienstete im Zuge der Justizreform ihren Arbeitsort wechseln.

Wie viel Umzugskosten entstehen, wie viel Trennungsgeld oder Mobilitätsprämien gezahlt werden müssen, konnte das Ministerium noch nicht sagen. Vom Umzug betroffen sind auch 22 000 Grundbücher sowie die Umschreibung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister der Amtsgerichte Schwedt und Königs Wusterhausen. Dafür werden rund 220 000 Euro derzeit veranschlagt.

Ralf Reinhardt (parteilos), Landrat von Ostprignitz-Ruppin, kündigte einen Brief an die Staatskanzlei an, in der er mit seinen Kollegen von Oberhavel und der Prignitz die Uckermark für seinen Gerichtsstandort einfordert. Die gegensätzliche Forderung der ostbrandenburgischen Landräte bezeichnet Reinhardt als "Sommertheater". Anderenfalls könne man auch noch einmal die Frage der Polizeigrenzen neu aufmachen, sagte er. Im September soll der Gesetzentwurf in den Landtag kommen. Ob es Veränderungen im Parlament geben wird, ist unklar. Die Linke stützt die Sicht ihres Justizministers. Der rechtspolitische Sprecher der SPD, Andreas Kuhnert, erklärt gestern, dass die Argumente aus Ostbrandenburg, einheitliche Gericht und Polizeigrenzen zu schaffen, einiges für sich hätten. Die FDP erklärte gestern, dass man noch Fragen zur Wirtschaftlichkeit habe. Außerdem müsse erst geklärt werden, ob die Veränderungen auch von Dauer sein werden.

Quelle: Märkische Oderzeitung, 26.07.2011

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.