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Hausinterner Stasi-Check - Nach jüngsten Verdachtsfällen kündigt der Minister eine Arbeitsgruppe an

Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) will nun Richter und Staatsanwälte, die aus der DDR-Justiz übernommen worden waren, nachträglich auf Stasi-Kontakte überprüfen. Allerdings ist nur ein hausinterner Aktencheck geplant und keine Anfrage bei der Stasi-Unterlagenbehörde. Wie Schöneburg gestern im Rechtsausschuss des Landtags sagte, soll im Ministerium zeitnah eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die die im gesamten Geschäftsbereich der Justiz vorhandenen Akten hinsichtlich einer haupt- oder nebenamtlichen Tätigkeit für die Staatssicherheit überprüft.

Schöneburg betonte gleichzeitig, dass er eine flächendeckende Stasi-Überprüfung aller Richter und Staatsanwälte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit weiterhin ablehne. Die nun angekündigte Prüfung sei erforderlich, weil die Aufarbeitung auch wegen unzulänglicher Aktenführung in den vergangenen 20 Jahren nur eingeschränkt erfolgen konnte. In der brandenburgischen Justiz arbeiten heute 97 Richter und 74 Staatsanwälte, die schon zur DDR-Zeit in diesen Funktionen tätig waren.

Dem Vernehmen nach gibt es im Justizministerium erste Kritik am Kurs des Ministers, eine generelle Stasi-Überprüfung weiter abzulehnen. Es wächst die Sorge, dass Schöneburg durch die Medienberichte über Stasi-Fälle zunehmend zum Getriebenen wird und das Ansehen der Justiz Schaden nimmt. Während Innenminister Dietmar Woidke (SPD) durch die Überprüfung in der Polizei für Klarheit sorge, gerate man im eigenen Haus immer mehr ins Hintertreffen. Erst gestern musste Schöneburg die Zahl der Staatsanwälte mit Stasi-Hintergrund auf vier nach oben korrigieren. Im Mai war nur von einem Staatsanwalt die Rede (siehe Kasten). Allerdings sind auch diese drei neuen Fälle seit Beginn der 1990er Jahre bekannt. Zudem handelt es sich um Mitarbeiter, die beim MfS-Wachregiment gedient haben.

Problematisch ist auch der Fall einer Vorsitzenden Richterin am Potsdamer Sozialgericht, die jetzt wegen ihrer Vergangenheit von dieser Funktion abgelöst wurde. Laut dem RBB-Magazin „Klartext" hatte sie als Richterin 1989 eine Berlinerin zu einer Haftstrafe verurteilt, weil diese zu ihrem Mann in den Westen wollte. Dem RBB liegen nach eigenen Angaben weitere 15 vergleichbare Urteile und Haftbefehle vor. Die Richterin war bislang für Fälle des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes zuständig, was zusätzlich für Empörung gesorgt hatte und auch justizintern als instinktlos angesehen wird. Ein ähnlicher Fall hatte kürzlich am Sozialgericht Neuruppin für Aufsehen gesorgt.

Wie Schöneburg sagte, habe sich der Richterwahlausschuss nach der Wende mit acht zu null Stimmen für die Übernahme der Potsdamer Richterin ausgesprochen. Sie sei jung und unerfahren gewesen und zumeist den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt, so die Begründung. Die Arbeitsgruppe des Ministeriums soll sich vor diesem Hintergrund auch noch einmal mit exemplarischen Fällen beschäftigen, die die übernommenen Juristen in der DDR zu bearbeiten hatten.

Die Opposition forderte Schöneburg auf, dem Beispiel Woidkes zu folgen und alle Richter sowie jene Staatsanwälte, wo es zulässig ist, einem Stasi-Check zu unterziehen. „Das wäre der Befreiungsschlag für den Minister", sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU, Danny Eichelbaum. Für Axel Vogel, Fraktionschef der Grünen, ist die angekündigte Arbeitsgruppe des Ministeriums „ein erster, aber nicht ausreichender Schritt". Zudem dürfe der Blick nicht auf Stasi-Kontakte verengt werden, auch DDR-Justizwillkür müsse aufgearbeitet werden. (Von Volkmar Krause)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 26.08.2011

Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) will nun Richter und Staatsanwälte, die aus der DDR-Justiz übernommen worden waren, nachträglich auf Stasi-Kontakte überprüfen. Allerdings ist nur ein hausinterner Aktencheck geplant und keine Anfrage bei der Stasi-Unterlagenbehörde. Wie Schöneburg gestern im Rechtsausschuss des Landtags sagte, soll im Ministerium zeitnah eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die die im gesamten Geschäftsbereich der Justiz vorhandenen Akten hinsichtlich einer haupt- oder nebenamtlichen Tätigkeit für die Staatssicherheit überprüft.

Schöneburg betonte gleichzeitig, dass er eine flächendeckende Stasi-Überprüfung aller Richter und Staatsanwälte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit weiterhin ablehne. Die nun angekündigte Prüfung sei erforderlich, weil die Aufarbeitung auch wegen unzulänglicher Aktenführung in den vergangenen 20 Jahren nur eingeschränkt erfolgen konnte. In der brandenburgischen Justiz arbeiten heute 97 Richter und 74 Staatsanwälte, die schon zur DDR-Zeit in diesen Funktionen tätig waren.

Dem Vernehmen nach gibt es im Justizministerium erste Kritik am Kurs des Ministers, eine generelle Stasi-Überprüfung weiter abzulehnen. Es wächst die Sorge, dass Schöneburg durch die Medienberichte über Stasi-Fälle zunehmend zum Getriebenen wird und das Ansehen der Justiz Schaden nimmt. Während Innenminister Dietmar Woidke (SPD) durch die Überprüfung in der Polizei für Klarheit sorge, gerate man im eigenen Haus immer mehr ins Hintertreffen. Erst gestern musste Schöneburg die Zahl der Staatsanwälte mit Stasi-Hintergrund auf vier nach oben korrigieren. Im Mai war nur von einem Staatsanwalt die Rede (siehe Kasten). Allerdings sind auch diese drei neuen Fälle seit Beginn der 1990er Jahre bekannt. Zudem handelt es sich um Mitarbeiter, die beim MfS-Wachregiment gedient haben.

Problematisch ist auch der Fall einer Vorsitzenden Richterin am Potsdamer Sozialgericht, die jetzt wegen ihrer Vergangenheit von dieser Funktion abgelöst wurde. Laut dem RBB-Magazin „Klartext“ hatte sie als Richterin 1989 eine Berlinerin zu einer Haftstrafe verurteilt, weil diese zu ihrem Mann in den Westen wollte. Dem RBB liegen nach eigenen Angaben weitere 15 vergleichbare Urteile und Haftbefehle vor. Die Richterin war bislang für Fälle des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes zuständig, was zusätzlich für Empörung gesorgt hatte und auch justizintern als instinktlos angesehen wird. Ein ähnlicher Fall hatte kürzlich am Sozialgericht Neuruppin für Aufsehen gesorgt.

Wie Schöneburg sagte, habe sich der Richterwahlausschuss nach der Wende mit acht zu null Stimmen für die Übernahme der Potsdamer Richterin ausgesprochen. Sie sei jung und unerfahren gewesen und zumeist den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt, so die Begründung. Die Arbeitsgruppe des Ministeriums soll sich vor diesem Hintergrund auch noch einmal mit exemplarischen Fällen beschäftigen, die die übernommenen Juristen in der DDR zu bearbeiten hatten.

Die Opposition forderte Schöneburg auf, dem Beispiel Woidkes zu folgen und alle Richter sowie jene Staatsanwälte, wo es zulässig ist, einem Stasi-Check zu unterziehen. „Das wäre der Befreiungsschlag für den Minister“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU, Danny Eichelbaum. Für Axel Vogel, Fraktionschef der Grünen, ist die angekündigte Arbeitsgruppe des Ministeriums „ein erster, aber nicht ausreichender Schritt“. Zudem dürfe der Blick nicht auf Stasi-Kontakte verengt werden, auch DDR-Justizwillkür müsse aufgearbeitet werden. (Von Volkmar Krause)

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