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Stasigespenst erschreckt Justiz

Eine einfache Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum sorgte in diesem Jahr in Brandenburger Justizkreisen für helle Aufregung. Denn mit der Antwort der Landesregierung wird allmählich klar, dass vieles am Vorleben der Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte im Land im Dunkeln liegt.

Richter, die einst für die Staatssicherheit der DDR spitzelten, Staatsanwälte, die an politischen Verfahren beteiligt und Rechtsanwälte, die als frühere Richter für menschenverachtende Urteile verantwortlich waren – keiner kann dies ausschließen. Im Justizministerium in Potsdam wurde offenbar erstmals seit vielen Jahren in den Personalakten noch einmal genauer überprüft, unter welchen Voraussetzungen nach 1989 frühere DDR-Juristen weiter arbeiten konnten und was an neuen Erkenntnissen hinzu gekommen sein könnte.

Minister Volkmar Schöneburg (Linke) hatte zunächst die Forderung nach einer erneuten Überprüfung des Justizpersonals durch die Stasi-Unterlagenbehörde zurückgewiesen. Dabei war er auch selbst überrascht worden von den in seinem Ressort schon vorhandenen, offenbar seit Jahren ignorierten Fakten. Es handle sich zumeist um „Grenzfälle“.

Völlig offen ist, wie sich die Situation der Rechtsanwälte darstellt. CDU-Politiker Eichelbaum sagt, „dass diese Berufsgruppe leider viel zu wenig Aufmerksamkeit findet“. Er verweist darauf, dass Anwälte als Organe der Rechtspflege besondere Rechte etwa beim Zugang zu geschützten Daten genießen und zudem privilegiert sind gegenüber Strafverfolgungsbehörden. Tatsächlich wurden inzwischen Fälle bekannt, in denen einstige DDR-Richter, die zunächst keine Zulassung als Anwälte erreichen konnten, von den Kammern doch die Erlaubnis zur Berufsausübung erhielten.

Im Streit über eine erneute Stasi-Überprüfung von Staatsanwälten und Richtern in Brandenburg stellte sich Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hinter den Justizminister. Die Juristen könnten nur dann erneut geprüft werden, wenn es neue Erkenntnisse gebe, so Rautenberg. Dabei müsse es sich um wesentliche Tatsachen handeln, die zum Zeitpunkt der Einstellung nicht bekannt gewesen seien. Zuvor war bekannt geworden, dass derzeit noch 82 frühere Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR in der brandenburgischen Justiz beschäftigt sind, darunter auch drei Richter.

Quelle: Nordkurier, 29.12.2011

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