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Langzeit-Urlaub für Mörder - Hat dieser Minister nicht alle Tassen im Schrank?

Wer in Deutschland mordet, wandert in den Knast – und bleibt dort mindestens zehn Jahre, bevor er zum ersten Mal Urlaub bekommt. So steht es derzeit im Gesetz.

Jetzt aber wollen Politiker verschiedener Bundesländer diese Regelung für lebenslänglich verurteilte Straftäter lockern. Sie fordern:

KNAST-FERIEN FÜR MÖRDER SCHON NACH FÜNF JAHREN!

Hintergrund: Bislang war der Bund für den Strafvollzug zuständig – die Zehnjahresregelung galt bundesweit. Im Zuge der Föderalismusreform aber müssen die Länder dies selbst regeln.

Bayern entschied, beim alten Gesetz zu bleiben, auch Niedersachsen Justizminister Bernd Busemann (59, CDU) kündigte BILD gegenüber gestern an, sich an die alte Frist zu halten.

Politiker aus Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und aller Ostländer aber schlossen sich zusammen, erarbeiteten einen neuen Gesetzesentwurf.

In diesem 250 Seiten dicken Dokument, das BILD vorliegt, heißt es unter § 38: „Ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Gefangener kann einen Langzeitausgang erhalten, (...) wenn er sich fünf Jahre im Vollzug befunden hat."

Nun wird der Musterentwurf, der neben Mörder auch Vergewaltiger und Kinderschänder betrifft, in den Ländern geprüft, noch in diesem Jahr sollen Entscheidungen fallen.

Besonders vehement wird der Vorschlag von Brandenburgs Justizminister Vokmar Schöneburg (Linke) unterstützt.

Die Lockerung diene der Eingliederung des Gefangenen, zitiert die Zeitung „Postdamer Neueste Nachrichten" sein Ministerium. Zu BILD sagte Schöneburg gestern: „Straftäter dürfen nicht vollständig von der Außenwelt isoliert werden."

Das sehen viele anders. „Der hat nicht alle Tassen im Schrank", so Rainer Wendt (55), Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, zu BILD, „Schwerverbrecher nach kürzester Zeit wieder auf Bürger loszulassen ist skandalös, wäre ein gefährliches Experiment auf dem Rücken der Bürger!"

„Opferschutz muss vor Täterschutz gehen", meint auch Rainer Krone (53) vom Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands. „Dieses Gesetz würde aber nicht die Allgemeinheit schützen, sondern die Schwerstverbrecher."

CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum (38) sieht die innere Sicherheit in Gefahr. Allein in Brandenburg habe es seit November fünf Ausbrüche bei Freigängen gegeben. „Das zeigt, dass die Justiz personell nicht in der Lage ist, Freigänge abzusichern."

Laute Kritik kommt auch von Opferverbänden. Der Gesetzesentwurf sei für Angehörige von Mordopfern ein Schlag – und zwar mitten ins Gesicht.

Quelle: BILD, 10.04.2012

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