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SPD gegen Schönburgs Fünfjahresplan

Die Sozialdemokraten befürworten die Reformpläne des Justizministers für den Strafvollzug, lehnen aber den früheren Langzeitausgang für Schwerverbrecher ab. Die CDU bleibt mit ihren Attacken allein

Potsdam – Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) stößt mit seinen Plänen zur Lockerung des Strafvollzugs für Schwerverbrecher auf Widerstand beim Koalitionspartner. Die SPD lehnt es ab, zu lebenslanger Haft Verurteilten bereits nach fünf statt nach zehn Jahren Langzeitausgang zu gewähren. Schöneburg wird damit seine Pläne im Landtag nicht durchsetzen können. SPD-Rechtsexperte Andreas Kuhnert sagte am Donnerstag im Landtag, die Sperrfrist, ab der Schwerverbrecher ersten Langzeitausgang bekommen, sollte „näher an zehn als an fünf Jahren“ liegen. Die Würde der Opfer dürfe nicht ein zweites Mal verletzt werden.

Eine Arbeitsgruppe aus zehn Bundesländern hat, wie berichtet, einen Entwurf für ein Strafvollzugsgesetz erarbeitet, das ein Bundesgesetz von 1977 ersetzen soll. Dieses sieht Hafturlaub erst ab zehn Jahren vor. Durch die Föderalismusreform fiel die Zuständigkeit vom Bund an die Länder. Diese müssen jetzt den Strafvollzug selbst regeln. Federführend für den Musterentwurf waren Berlin und Thüringen. Andere Bundesländer haben bereits erklärt, den Vorschlag nicht umsetzen zu wollen. Auch Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hält die Fünf-Jahres-Frist für zu kurz.

In Brandenburgs Landtag waren Schöneburgs Pläne Anlass für einen heftigen Schlagabtausch. Die CDU scheiterte mit einem Antrag, wonach der Landtag das Vorhaben bereits vorab ablehnen sollte. CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum warnte, Schöneburg mache aus Brandenburg eine „Oase für Schwerverbrecher“ und gefährde die Sicherheit der Bevölkerung. Schöneburg stelle den Täterschutz vor den Opferschutz. Es sei Angehörigen von Opfern nicht zuzumuten, den Tätern bereits nach wenigen Jahren wieder auf offener Straße zu begegnen.

Schöneburg dagegen verteidigte seine Pläne, ohne den Widerstand bei der SPD zu erwähnen, die grundsätzlich hinter dem Minister steht, aber auch aus Sorge vor dem negativen Echo bei den Wählern von den Plänen für die Fünf-Jahres-Frist abgerückt ist. SPD-Mann Kuhnert warnte zwar vor einer Parallelgesellschaft bei Gefangenen ohne jahrelangen sozialen Bezug zur Außenwelt. Das dauerhafte Wegsperren verhindere das vorgeschriebene Ziel der Resozialisierung. „Aber die Opfer sind uns nicht gleichgültig.“ Auch dürfe es keine justizpolitische Kleinstaaterei geben.

Justizminister Volkmar Schöneburg argumentiertemit Blick auf den Strafvollzug in der früheren DDR. Dort sei versucht worden, die Gefangenen zu brechen, indem sie ein Objekt der Strafmaßnahmen des Staates wurden. Das Grundgesetz verpflichte den Staat aber zur menschenwürdigen Behandlung auch von Verbrechern. Und Hafturlaub sei eine Behandlungsmaßnahme. Alle Studien bestätigten, dass bereits nach vier, fünf Jahren Hospitalisierung und Entsozialisierungseffekte einsetzten. Resozialisierung sei der beste Schutz für die Bevölkerung, hier habe Brandenburg Nachholbedarf. Zudem gebe es Defizite bei der Betreuung der 71 lebenslang Inhaftierten. Mehr als die Hälfte sitze länger als 15 Jahre, einer länger als 40 Jahre, die wenigsten hätten Vollzugslockerungen. Zwei dieser Insassen hätten Hafturlaub erhalten – einer nach 15 und einer nach 17 Jahren. Die durchschnittliche Haftdauer betrage 19 Jahre, was im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehe.

Die Lage sei katastrophal.

Mit ihren Attacken isolierte sich die CDU erneut auch innerhalb der Opposition und blieb damit bei ihrem radikalen Abgrenzungskurs. Schöneburg, aber auch die Redner von FDP, Linke, SPD und Grünen warfen der CDU Panikmache vor, die alten Regelungen seien dringend reformbedürftig. Nur über die Frage, ab wann Schwerverbrecher einen Freigang bekommen, besteht bei Rot-Rot Uneinigkeit. FDP und Grüne dagegen signalisierten Schöneburg Zustimmung.

Der Minister nannte die Formel „Opfer- vor Täterschutz“ oberflächliches Dahergerede. Eichelbaum dagegen sagte, Schöneburg rede nicht wie ein Justizminister, der die Bevölkerung schütze, sondern wie ein Strafverteidiger, der für seinen Mandanten spreche. Schöneburg war vor Beginn seiner Amtszeit unter Rot-Rot im Herbst 2009 renommierter Anwalt und Landesverfassungsrichter.

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 27.04.2012

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