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Überlange Jugendstrafverfahren - Minister räumt Defizite ein / Kritik der CDU

Jugendstrafverfahren ziehen sich an Brandenburgs Landgerichten immer mehr in die Länge. Gleichzeitig gehen weniger Fälle bei den Gerichten ein. Lagen 2009 im Schnitt noch 7,1 Monate zwischen Eingang und Erledigung eines Falls in der ersten Instanz, waren es 2011 schon 10,2 Monate. Das entspricht einem Anstieg von etwa 30 Prozent, wie aus einer Antwort von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht. Kritik an der Verfahrensdauer kam von der CDU. Auch an den Amtsgerichten verlängerte sich die Verfahrensdauer leicht.

Dort wurden Fälle, die von einem Jugendrichter bearbeitet wurden, 2011 nach durchschnittlich 3,8 Monaten beendet. Zwei Jahre zuvor waren es noch 3,5 Monate. Bei Jugendschöffengerichten blieb die Verfahrensdauer mit 4,1 Monaten im vergangenen Jahr fast konstant.

An den Landgerichten gingen im Jahr 2009 in der ersten Instanz 93 Fälle ein,zwei Jahre später lediglich 59. Auch an den Amtsgerichten sank die Zahl deutlich: von rund 12 000 im Jahr 2009 auf rund 8400 im Jahr 2011. Die Jugendkriminalität ist in Brandenburg rückläufig. So ging die Zahl der Straftäter unter 21 Jahren im Jahr 2011 auf 14 400 zurück. Das seien 11,6 Prozent weniger als noch 2010, hatte Innenminister Dietmar Woidke (SPD) im Februar bei der Vorstellung der Kriminalitätsstatistik gesagt.

Der Rechtsexperte der oppositionellen CDU, Danny Eichelbaum, kritisierte am Sonnabend, "dass die Bekämpfung der Jugendkriminalität von der rot-roten Landesregierung stiefmütterlich behandelt" werde. Der Anteil der vereinfachten Strafverfahren - innerhalb von 14 Tagen nach der Tat - an den Jugendstrafverfahren im Land liege gerade einmal bei 0,2 Prozent. "Die Strafe folgt der Tat nicht mehr auf den Fuß", kritisierte Eichelbaum. Die Laufzeiten von Jugendstrafverfahren müssten reduziert werden, forderte er .

 

MAZ Kommentar:

Volkmar Krause über die langen Jugendstrafverfahren und einen wichtigen Erziehungsgrundsatz

Es wirft kein gutes Licht auf die brandenburgische Justiz, dass Jugendstrafverfahren inbesondere an den Landgerichten immer länger dauern. Offensichtlich werden andere Verfahren als wichtiger angesehen und vorgezogen. Sicher müssen die Gerichte, die oft stark belastet sind, Prioritäten setzen. Für die pädagogische Wirkung ist es jedoch von Nachteil, wenn Verfahren gegen Jugendliche 2009 im Durchschnitt nach gut sieben Monaten erledigt waren, aktuell dafür aber mehr als zehn Monate veranschlagt werden. Angesichts dersinkenden Jugendkriminalität kann die Zahl der Fälle nicht das Problem sein. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sollte genau klären, was zum Verfahrensstau führt. Denn die Strafe erzielt nur dann Wirkung, wenn sie auf dem Fuß folgt. Dieser Grundsatz, den die bekannte Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig immer wieder hervorgehoben hat, sollte auch in Brandenburg gelten. Angesichts der Tatsache, dass der Anteil von vereinfachten Strafverfahren - innerhalb von zwei Wochen nach der Tat - gerade einmal bei 0,2 Prozent liegt, kommen Zweifel auf, ob der Grundsatz tatsächlich Arbeitsgrundlage der Justiz ist.

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 30.04.2012

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