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Die Anlieger sind in der Pflicht - Hohenseefelder Grundstückseigentümer müssen Laub weiter selbst beseitigen

Hohenseefeld - Es bleibt dabei. Die Grundstückseigentümer in Hohensee- feld müssen das Laub vor ihrem Haus selbst beseitigen oder andere damit beauftragen.

Anwohner der B 102 in der Chaussee- straße hatten den CDU-Landtagsabge- ordneten Danny Eichelbaum um Hilfe gebeten, da sie alt seien und es nicht mehr schafften, das Laub zu beseitigen. Ihnen wird im Herbst ein Hänger hinge- stellt, den sie befüllen sollen und der anschließend vom Bauhof der Gemeinde wieder abgeholt wird. So schilderte Ord- nungsamtsleiter Manuel Wutschke das übliche Prozedere. Die leichter zu befüllenden Laubsäcke hat die Gemeinde nicht.

So schickte Eichelbaum die Unter- schriften der Betroffenen samt der Bitte, die Bäume zwecks Entlastung radikal zu beschneiden, an Landwirtschaftsmini- ster Jörg Vogelsänger (SPD). Seine Frage ging auch ans Innenministerium und die Landrätin.

Jetzt hat er Antworten erhalten. Das Innenministerium verweist darauf, dass Gemeinden mit Straßenreinigungssat- zungen die Säuberung von Gehwegen auf Anlieger übertragen darf. Das hat die Gemeinde Niederer Fläming getan. Die Grundstückseigentümer sind somit in der Pflicht. Die Gemeinde sei nicht gehalten, "die körperliche Leistungsfä- higkeit der Anlieger zu berücksichtigen", heißt es. Gleich lau- tend äußerten sich Landwirtschaftsmini- sterium und Landrätin. Anlieger könn- ten aber auf eigene Kosten Dritte mit der Reinigung beauftragen, teilten sie mit.

Die Gemeinde darf auch die Bäume an der Bundesstraße nicht schneiden. Dafür ist der Landesbetrieb für Straßenwesen in Luckau zuständig. gb

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 13.04.2014

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