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"Wir haben die Grenze der Zumutbarkeit erreicht" - Danny Eichelbaum (CDU) zu Windkraft und kommunaler Planungshoheit

Kaum ein Thema wird in der Region so kontrovers diskutiert wie die Frage, ob und wo neue Windkraftanlagen gebaut werden sollen. Kritisch sieht CDU-Landtagsabgeordneter Danny Eichelbaum, der den Umweltausschuss im Kreis Teltow-Fläming leitet, die Entwicklung.

MAZ: Sie haben im Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt Teltow-Fläming erklärt, dass Windkraftanlagen nicht in den Wald gehören. Wohin sonst, wenn kein Platz mehr ist?

Danny Eichelbaum: Mit den vorhandenen Windkraftanlagen im Kreis Teltow-Fläming haben wir die Grenze der Zumutbarkeit erreicht. Jetzt gilt es Maß zu halten. In Teltow-Fläming stehen mit weit mehr als 200 Windrädern die meisten Anlagen in der Region Havelland-Fläming. Zum Vergleich: Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind es 165 und im Havelland 183 Windkraftanlagen.

Trotzdem fordert die Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming noch eine Ausweitung der Windeignungsgebiete.

Eichelbaum: Leider ja. Die Landesregierung hat mit ihrer Energiestrategie 2030 beschlossen, dass zwei Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen genutzt werden sollen. Der zweite Entwurf des Teilregionalplanes Windenergie vom 24. Oktober 2013 sieht 24 neue Windeignungsgebiete in Havelland-Fläming mit einer Gesamtfläche von 152 Quadratkilometern bis zum Jahr 2020 vor, davon sollen allein im Landkreis Teltow Fläming zwölf neue Windeignungsgebiete ausgewiesen werden. Akzeptanzprobleme sind bei dieser Anzahl schon programmiert. Ich lehne diese Planung ab.

Aber ist diese Einstellung hilfreich für die Energiewende in Deutschland?

Eichelbaum: Die mit dem Atomausstieg bis 2022 eingeleitete Energiewende in Deutschland ist ohne eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien nicht zu bewältigen. Aber wir brauchen auch eine bezahlbare und von den Bürgern akzeptierte Energiepolitik. Es kann doch nicht angehen, dass Brandenburg mit mehr als 3000 Windkraftanlagen bundesweit Windkraftland Nummer zwei ist, aber die Brandenburger auch den höchsten Strompreis deutschlandweit bezahlen müssen. Das passt nicht zusammen. Eine Energiewende kann man nur mit den Bürgern und nicht gegen sie machen. Vor allem muss aber Energie bezahlbar bleiben.

Welche Bürgermeinungen zu den sich ausbreitenden Windrädern kommen denn bei Ihnen an?

Eichelbaum: Die Debatte über das Pro und Contra von Windkraftanlagen führt nicht zuletzt zu einer Störung des sozialen Friedens in den Dörfern. Das muss uns nachdenklich stimmen. Die einen fühlen sich durch die Windkraftanlagen in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt, die anderen haben durch die Pachteinnahmen finanzielle Vorteile. Im Land Brandenburg ist es der Landesregierung nicht gelungen, einen Ausgleich zwischen dem Allgemeinwohl und dem Nutzen Einzelner zu finden.

Zu Wort melden sich meistens die Windkraftgegner. Können Sie deren Argumenten folgen?

Eichelbaum: Die Akzeptanz ist dort höher, wo sich Windkraftanlagen in einem ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung befinden und auch keine Naturschutzbelange berühren. Es gibt aber auch Fälle, wo Windräder mitten im Wald gebaut werden sollen. Da gehören sie nicht hin. Die Anlagen beeinträchtigen jetzt schon das Landschaftsbild, vor allem im Süden des Landkreises. Wenn man in der Nacht zum Beispiel von der Stadt Jüterbog in den Ortsteil Werder fährt, hat man wegen der vielen roten Blinklichter den Eindruck, man kommt auf einen Flughafen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass es im Verfahren zum ersten Entwurf des Teilregionalplanes Windenergie 3700 Stellungnahmen und 35 000 Einwendungen gab.

Die Politik hat den Weg gewiesen. Aber bei der Umsetzung hapert es. Braucht man da mehr Akzeptanz der Menschen vor Ort?

Eichelbaum: Aber natürlich. Gerade die Betroffenen müssen deutlich vor Beginn des förmlichen Verfahrens informiert und einbezogen werden. Wir benötigen einen besseren Interessenausgleich. Deshalb: Nein zu Windkraftanlagen in Wäldern. Außerdem sollte ein Mindestabstandsfaktor zur Wohnbebauung eingeführt werden, der sich an der Bauhöhe der Windkraftanlagen orientiert. Eine Windkraftanlage mit einer Höhe von 250 Metern muss mindestens 2500 Meter von Wohnsiedlungen entfernt stehen. Zudem muss der Planungshoheit der Kommunen mehr Raum gegeben werden. Sie können am besten vor Ort beurteilen, ob Windkraftanlagen örtliche Belange beeinflussen oder nicht. Und im Baugesetzbuch muss die Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich gestrichen werden.

Interview: Martina Burghardt

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 28.04.2014

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