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Kaufvertrag auf dem Prüfstand - Teltow-Fläming und Stadt Zossen wollen beide dasselbe: die Fischerstraße 26

Es war im Jahr 2005, als die Stadt Zossen das Grundstück Fischerstraße 26 – in unmittelbarer Nachbarschaft mit Polizeiwache und Feuerwehr gelegen – vom Eigentümer kaufen wollte. „Mir ging’s damals vor allem um die Straße“, sagt Bürgermeisterin Michaela Schreiber (Plan B). Auch ein Erbbaupachtvertrag wäre für sie in Frage gekommen. Der Eigentümer, die kreiseigene Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SWFG) wollte damals mehr als 55 000 Euro von der Stadt Zossen. „Das war uns zu viel“, erinnert sich die Rathauschefin.

Nun, fünf Jahre später, liegt ihr ein notariell beglaubigter Kaufvertrag zwischen der SWFG als Verkäufer und dem Landkreis Teltow-Fläming als Käufer über genau jenes 3043 Quadratmeter große Grundstück vor. Darin vereinbarter Kaufpreis: 3196 Euro und 36 Cent. Ein „Schnäppchen“ im Vergleich zu jener Kaufsumme, die die Stadt einst nicht zu zahlen bereit war. Doch da das Grundstück im Sanierungsgebiet liegt, hat die Stadt Zossen das ihr gesetzlich zustehende Vorkaufsrecht. Und das will diese unbedingt nutzen, wie Schreiber öffentlich erklärte. Das wiederum möchte der Landkreis gern verhindern, wie Landrat Peer Giesecke (SPD) inzwischen der Stadt Zossen in einem Schreiben mitteilte. Er bat um eine Fristverlängerung von acht Wochen.

 

Kosten der Instandsetzung sind zu berücksichtigen

Wie Giesecke in der Sitzung des Kreisausschusses am Montagabend in Luckenwalde erklärte, steht es der Stadt rein rechtlich zu, ihr Vorkaufsrecht auszuüben, oder, wie er auch formulierte: „Sie kann in den Kaufvertrag reingrätschen.“ Dass dies geschieht, hatte Giesecke nicht erwartet. Er gab zu bedenken, dass die Stadt nun „sehr preisgünstig“ die Immobilie erwerben kann, doch müsse man noch die Kosten der erforderlichen Instandsetzung addieren. Für die wolle der Kreis im Haushalt 2011 entsprechende Gelder einstellen lassen, hatte der Kreisverwaltungschef bereits wissen lassen. Wenn die Stadt in den Kaufvertrag eintritt, so Giesecke im Ausschuss weiter, würde ihn interessieren, was sie anders als der Erwerber (also der Kreis) machen will. Es sei insbesondere nicht zu erkennen, wie die Stadt das Konzept umsetzen will, das vorsieht, über die Stadtgrenzen hinaus gegen Extremismus vorzugehen. „Die Stadt sollte sich sehr genau überlegen, dass da etwas überregional

in den Brennpunkt gerückt ist – da kann man auch schnell ins Kreuzfeuer geraten“, sagte der Landrat. Entscheidend für die Festlegung des Kaufpreises, so Giesecke weiter, war auch die Belastung im Umfeld, wie beispielsweise aufgrund der Grunderwerbssteuer.

Rückendeckung erhält der Kreisverwaltungschef von SWFG-Geschäftsführer Herbert Vogler: „Das Gebäude sollte zu keiner Zeit abgerissen werden. Lediglich zur Ermittlung des Kaufpreises wurden die Abrisskosten herangezogen.“ Wie er der Stadt mitteilte, seien seit dem Jahr 2003 alle bisherigen Veräußerungsversuche an private Investoren daran gescheitert, dass der Zustand des Gebäudes für eine wirtschaftliche Nutzung völlig ungeeignet sei. Jeder potenzielle Käufer habe sich laut Vogler so geäußert. Auf die früheren Kaufabsichten der Stadt ging Vogler indes nicht ein.

 

Bürgermeisterin wünscht sich ein Haus der Vereine

 

Der Streit um die Immobilie in Zossen hat inzwischen auch mehrere Kreistagsabgeordnete auf den Plan gerufen. Wilfried Käthe (Plan B) warf den beiden – wie er sagte – verschuldeten Vertragspartnern vor, „Geschenke auf Kosten der Bevölkerung des Landkreises zu machen.“ Außerdem kann sich Käthe die Diffferenz zwischen Kaufpreis (3200 Euro) und geschätztem Verkehrswert (rund 60 000 Euro) nicht erklären. „Nach meiner Auffassung wird hier mal wieder der Steuerzahler gemolken“, sagt er. Bedenken gegen den Kaufvertrag sollen nach Informationen der MAZ auch schon in der SWFG-Aufsichtsratssitzung geäußert worden seien. Sie wurden jedoch ignoriert.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum hat inzwischen schriftlich zwölf Fragen zum Thema an die Kreisverwaltung eingereicht. Unter anderem will der Christdemokrat, der auch im Kreistag sitzt, wissen, wann das Gebäude der Bürgerinitiative „Zossen zeigt Gesicht“ zur Nutzung übergeben wird, bis zu welchem Zeitpunkt der Kaufpreis gezahlt werden soll und aus welchem Haushaltstitel dieser beglichen wird. Außerdem interessiert sich Eichelbaum dafür, wie der Kaufpreis ermittelt worden ist. „Ich will wissen, ob es ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes gab und wie hoch dieser ist“, so Eichelbaum.

Auch auf die Frage, ob bereits Gespräche mit Unternehmen zum Abriss des Gebäudes geführt oder diesbezüglich Angebote eingeholt worden sind, möchte Eichelbaum eine Antwort.

Bürgermeisterin Schreiber hat indes bestätigt, dass sie an der von ihr favorisierten Nutzung des Gebäudes für gesellschaftliche und soziale Zwecke festhält. Sie könne sich dort sehr gut ein Haus der Vereine vorstellen, in dem die Bürgerinitiative „Zossen zeigt Gesicht“ – wie auch vom Landkreis versprochen – ihr neues Domizil erhält und „oberste Priorität“ hat.

Eine gemeinnützige Nutzung des bestehenden Gebäudes für zehn Jahre ist nach Informationen der MAZ im Kaufvertrag festgeschrieben. Allerdings sei nicht jede soziale Betätigung auch gemeinnützig, so SWFG-Chef Vogler. (Von Ekkehard Freytag und Fred Hasselmann)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 13.10.2010

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