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Winterdienst: Urteil begrüßt

Blankenfelde-Mahlow/ Der CDU-Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecher Danny Eichelbaum hat das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam begrüßt. Es hatte die Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, nach der die Anlieger von Straßen den Winterdienst übernehmen sollten, als rechtswidrig bezeichnet.

" Die Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming sind jetzt aufgefordert, ihre Winterdienstsatzungen zu überprüfen und etwaige Veränderungen vorzunehmen", so Eichelbaum.

Kläger war ein Bürger aus Mahlow. An sein Grundstück grenzt der Selchower Weg, allerdings ohne angelegten Gehweg. Laut Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow sollte der Bürger einen 1,20 Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand, wenn nötig, von Schnee und Eisglätte befreien. Der Bürger klagte gegen die Satzung der Gemeinde und bekam nun Recht.

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 11.12.2010

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