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Gute Nachricht für alle Gartenfreunde und Besucher von Knutfeuern - Landesregierung zum Umgang mit Lager- und Brauchtumsfeuern

Luckenwalde. Endlich scheint Klärung in Sachen „Lagerfeuer-Problem" in Sicht, wie Danny Eichelbaum (CDU) erklärt: Anfang des Jahres hatte die Landesregierung in unserer Region für Verwirrung gesorgt. Die Regierungsbeamten stellten in Frage, ob Weihnachtsbäume auf sog. Traditionsfeuern, die in unserer Region häufig stattfinden, weiterhin verbrannt werden können und ob kleine Holzfeuer, z.B. in Kleingärten weiterhin genehmigungspflichtig sind.

So informierte das Referat 51 von Abteilung 5 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft am 5.1.2015 die Landkreise und kreisfreien Städte darüber, dass Weihnachtsbäume überlassungspflichtiger Abfall wären, weshalb das Verbrennen von Weihnachtsbäumen gemäß § 4 Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung sowie § 7 Abs. 1 Satz 3 Landesimmissionsschutzgesetz verboten sei.

Viele Bürgeranfragen erreichten uns zu diesem Thema. Für meine Landtagskollegen Jan Redmann, Dieter Dombrowski und mich war diese lebensfremde Auslegung der Vorschriften durch die Landesregierung der Anlass, eine Kleine Anfrage zu diesem Thema an die Landesregierung zu stellen.

Es ist gut und richtig, dass die Landesregierung nunmehr festgelegt hat,was selbstverständlich sein sollte: 1. ehemalige Weihnachtsbäume dürfen im Rahmen von Traditionsfeuern oder Lagerfeuern verbrannt werden und 2. Holzfeuer ist grundsätzlich auch ohne Ausnahmegenehmigung zulässig, wenn die Allgemeinheit und die Nachbarschaft weder gefährdet noch belästigt werden und die Größe des Feuerhaufens einen Durchmesser von 1m und eine Höhe von 1m nicht überschreitet. Eine gute Nachricht für alle Gartenfreunde und Besuchern von Knutfeuern." red/fdk

Quelle: Blickpunkt, 19.02.2015

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