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Erstes Gespräch nach der Landtagswahl zwischen dem Vorsitzenden des BSBD Brandenburg und dem neuen rechtspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion

Am Vormittag des 1. Februar 2010 empfing der neue rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, den Landesvorsitzenden des BSBD Brandenburg, Willi Köbke, zu einem ersten Gedankenaustausch über aktuelle Probleme im und um den Strafvollzug im Land. Schon auf dem Gewerkschaftstag im November 2009 hatte er als Gast der öffentlichen Veranstaltung zur Kenntnis genommen, dass sehr unterschiedliche Sachverhalte „intelligente“ Lösungen verlangen, die im Endeffekt die umfassende Erfüllung der vollzuglichen Ziele sicherstellen sollen. Hierbei hatte er in seinem Grußwort erklärt, dass seine Fraktion sehr aufmerksam die Personalentwicklung im Justizvollzug verfolgen und parlamentarisch begleiten werde, um willkürliche Personalkürzungen zu verhindern.

Die Fülle der Themen - die wesentlichen sind im Positionspapier des BSBD enthalten - war in diesem einstündigen Gespräch natürlich nicht abzuarbeiten, zumal derzeit das Angebot des brandenburgischen Justizministers Dr. Volkmar Schöneburg (Linke) an die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) im Mittelpunkt der Medienberichterstattung steht, die Belegungssituation in den Berliner Vollzugsanstalten durch Unterbringung von dortigen Gefangenen in Brandenburger Anstalten zu entlasten. Die ablehnende Haltung der Senatorin ruft nicht nur Unverständnis in Brandenburg hervor, auch Berliner Politiker kritisieren diese Position, da es für beide Länder von Vorteil sein würde. Die vorgetragenen Gründe sind jedenfalls an den Haaren herbeigezogen und überzeugen keinen. So besteht seit zehn Jahren ein Verwaltungsabkommen bezüglich des Vollzuges von Freiheitsstrafen an Frauen mit der wechselseitigen Unterbringung weiblicher Gefangener in Brandenburger und Berliner JVA’s, das bisher reibungslos funktioniert

Auch hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen gibt es nur geringfügige Unterschiede zwischen den Ländern. Was sollte also einer Ausdehnung der Verwaltungsvereinbarung auch auf den Männer- und Jugendvollzug entgegenstehen?

Danny Eichelbaum erklärte hierzu, dass seine Fraktion ein solches Vorhaben unterstütze, da die Zusammenarbeit in vielen Bereichen der Justiz (gemeinsame Fachobergerichte, gemeinsames Justizprüfungsamt u.a.) schon erfolgreich praktiziert wird.

Willi Köbke erläuterte im Weiteren die Positionen des BSBD Brandenburg in den derzeit aktuell anstehenden Sachverhalten hinsichtlich der Standorte, des Personalbestandes und der Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst. Übereinstimmung bestand dahingehend, dass die gegenwärtige Belegungssituation nicht zu übereilten und den Zielen der Vollzugsgesetzgebung widersprechenden Entscheidungen führen darf.

Der Landesvorsitzende fasste dies in folgenden, für eine erfolgreiche Umsetzung der Resozialisierungsziele notwendigen Forderungen zusammen:

Erhalt aller derzeitigen Standorte der Vollzugsanstalten für den Justizvollzug des Landes Brandenburg, keine weiteren, über die bisherigen Zielzahlen hinausgehenden Stellenkürzungen und Orientierung der Personalausstattung an die durch Gesetz vorgegebenen anspruchsvollen Aufgaben, Unverzügliche Wiederaufnahme und Intensivierung der Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst mit dem Ziel der Verminderung der derzeit schon erkennbaren großen Lücken im künftigen Personalbestand dieser Laufbahn, Unterstützung des Vorhabens des Justizministers zur Unterbringung von Berliner Gefangenen in brandenburgische Vollzugsanstalten.

Zu weiteren für den BSBD Brandenburg wichtigen Sachverhalten und Problematiken (so u.a. dienst- und besoldungsrechtliche Notwendigkeiten) konnten die Positionen wegen der Kürze der Zeit nicht ausgetauscht werden. Dies wird in weiteren Gesprächen thematisiert - und Willi Köbke wird dann auch den angebotenen Kaffee nicht zu trinken vergessen.

02.02.2010

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