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Brandenburger Landesregierung soll Maßnahmen gegen google street view einleiten

Zum erneuten Datenschutzskandal des US-Internetkonzerns Google in Deutschland erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„ Bis Ende April hat der Internetdienst google street view auch Häuser und Grundstücke im Land Brandenburg aufgezeichnet. Es besteht die Gefahr, dass durch die Fahrzeuge von google auch persönliche Daten von W-LAN Nutzern aus Brandenburg unbefugt gespeichert worden sind. Die offenen datenschutzrechtlichen Fragen bei google street view haben sich damit verschärft. Über die W-LAN Speicherung ist es nur noch ein kleiner Schritt, um an die Betriebsgeheimnisse mittelständischer Betriebe heranzukommen.

Die Brandenburger Landesregierung ist aufgefordert, endlich Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor dem rechtswidrigen Ausspähen und Speichern von persönlichen Daten durch google street view in Brandenburg zu gewährleisten.  Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem US-Internetkonzern google müssen geschützt werden. Es ist erschreckend, dass ein Unternehmen problemlos und unter Verletzung von Datenschutzgesetzen persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg ausspähen kann und die staatlichen Institutionen hilflos zusehen. Die Datenschutzgesetze sollten für diese Fälle saftige Bußgeldzahlungen vorsehen.

Die Brandenburger Landesregierung sollte sich an der Bundesratsinitiative des Saarlandes und der Freien Hansestadt Hamburg ein Beispiel nehmen. Nach dem Gesetzentwurf der beiden Länder sollen die gesetzlichen Regeln für die Aufnahme von Häusern, Straßen und anderer persönlichen Daten verschärft werden.

Es reicht nicht aus, die Hände in den Schoß zu legen und abzuwarten, was andere Länder machen. Seit Wochen liegt der Brandenburger Landesregierung das im Auftrag des Landes Rheinland Pfalz erstellte Rechtsgutachten des Karlsruher Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaften vor, welches zu dem Ergebnis kommt, dass der Internetdienst google street view gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Bisher hat die Brandenburger Landesregierung aber nichts unternommen, um den Schutz der persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg gegenüber google zu gewährleisten.

Konkret konstatiert das Karlsruher Rechtsgutachten, dass Google Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von rund zwei Metern machen dürfe. Dies entspreche der "üblichen Augenhöhe", die Passagiere in Autos oder Bussen erreichen könnten. Alle darüber hinaus getätigten Bilder seien aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzrechts unzulässig.“

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