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Reform der Sicherungsverwahrung

Eichelbaum: "Landesregierung soll sich für den Erhalt der nachträglichen Sicherungsverwahrung einsetzen"

Zur morgigen Beratung der Justizministerien von Bund und Ländern zur Reform der Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Die nachträgliche Sicherungsverwahrung muss erhalten bleiben. Die CDU-Fraktion unterstützt die Bemühungen der Bundesländer, eine rechtskonforme Lösung im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu finden. Ich fordere die brandenburgische Landesregierung auf, diese Bestrebung zu unterstützen, so dass potentielle Straftäter keine Gefahr für die Sicherheit der Bürger in unserem Land darstellen können.“

 

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im Dezember

2009 die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherheitsverwahrung für unzulässig erklärt. Eine Sicherungsverwahrung bedeute wie eine gewöhnliche Haftstrafe einen Freiheitsentzug. Sie dürfe deshalb nicht nachträglich zum Urteilsspruch hinzugefügt oder verlängert werden.

Diskutiert wird nun eine geplante Reform auf Bundesebene, die eine gänzliche Abschaffung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung vorsieht.

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