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Defizite im Strafvollzug aufgezeigt

Der rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum und die rechtspolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen von FDP, Linda Teuteberg und von Bündnis 90/Die Grünen, Sabine Niels, führten kürzlich im Landtag Brandenburg ein Fachgespräch zum Thema: „Resozialisierung von Strafgefangenen“ durch. Als Experten waren geladen Herr Werner Marwede von der Justizbehörde Hamburg, die selber schon ein Konzept zur Resozialisierung entworfen hat, Frau Petra Wellnitz, Leiterin der JVA Neuruppin-Wulkow, Herr Steven Feelgood, Psychologe an der JVA Brandenburg, Herr Prof. Dr. Philipp Walkenhorst Leiter des Lehrstuhls für Erziehungshilfe und Soziale Arbeit an der Universität Köln sowie Herr Jörn Weimer, Leiter des Christlichen Jugendzentrum Oranienburg.

Alle Teilnehmer beschrieben ihre derzeitige Arbeitssituation und die Hürden, die ihnen im Wege stehen, um effektive und nachhaltige Arbeit zu leisten. Die Hauptprobleme, die sich aus der Diskussion herauskristallisierten waren zu wenig gut qualifiziertes Personal, fehlende finanzielle Mittel, ein nicht vorhandener Standardkatalog für den Vollzug und die Resozialisierung von Strafgefangenen und die teilweise nicht vorhandene Vernetzung der einzelnen Behörden untereinander.

Den Justizvollzugsanstalten und Psychologen wird das Arbeiten dadurch erheblich erschwert, dass die Verzahnung mit den Ämtern in Brandenburg nicht funktioniert. Wenn Strafgefangene die Haft antreten, sind mit dem Fall meist schon viele Behörden in Kontakt gekommen. Angefangen vom Jugendamt über die Schulen bis hin zur Polizei. Hier ist der Austausch von Daten, die notwendig für die Einstufungen und  Einschätzungen sind, oft schwierig, was unter anderem an den Datenschutzvorschriften liegt. Bei den Kurzstrafanstalten in denen die Gefangen maximal 2 Jahre einsitzen, muss der Ablauf und das weitere Fortgehen sehr schnell abgestimmt werden. Fragen über den offenen Vollzug und Therapiemöglichkeiten müssen möglichst schnell geklärt werden. Jedoch ist das aufgrund fehlender Daten und fehlender Kooperationen oft nur schwer möglich. Ein weiteres gravierendes Problem ist das Übergangsmanagement. Die Gefangenen müssen schon während der Haft auf die Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben nach der Haft vorbereitet werden. Ebenfalls bedarf es einer konkreten auf diesen Fall abgestimmten Nachsorge, damit das Rückfallrisiko minimiert werden kann und die ehemaligen Häftlinge einen Vertrauten an ihre Seite bekommen. Hierzu bedarf es forensischer Ambulanzen zur Nachbetreuung. Bei der Behandlung sind Prioritäten zu setzen und die Behandlungsmethoden sind den Bedürfnissen der Einzelnen anzupassen. Nur hierdurch kann die Rückfallquote verringert werden.

Ebenfalls mangelt es in den Justizvollzugsanstalten an qualifiziertem Personal. Es gibt zu wenig Sozialarbeiter und Psychologen, so dass auch die Arbeit mit den Strafgefangenen oft nicht ausreichend ist. Es müssen für den Bereich der Resozialisierung Standards festgeschrieben werden, um eine effektive Resozialisierungsarbeit zu leisten. Für alle Beteiligten muss festgeschrieben werden, wie die Maßnahmen und Möglichkeiten aussehen und wie die Institutionen ausgestattet sind. Behandlungsmethoden, Behandlungsdauer und Diagnostik dürfen nicht personenabhängig sein. Standards sind ebenfalls notwendig für die Ausbildung von Personal, Anstaltsleitung, Psychologen und Sozialarbeitern. Ebenfalls für den Bereich des Datenaustausches und der Vernetzung. Es bedarf eines durchlässigen Systems, damit Informationen ausgetaucht werden können. Die Standards müssen abgestimmt werden sowohl auf den stationären, als auch den ambulanten Bereich. Auch die Kooperation der einzelnen Bundesländer auf diesem Gebiet muss besser funktionieren. Die Zusammenarbeit mit sozialen Trägern  ist wichtig, hier ist die Versorgung und auch die Finanzierung zu überdenken.

Fraglich ist, ob diese Regelungen in Brandenburg  in das Strafvollzugsgesetz mit aufgenommen werden sollen, oder ob es ein neues Resozialisierungsgesetz geben soll. Zum Thema Personalausstattung und Resozialisierung im Brandenburger Strafvollzug hat der Abgeordnete Danny Eichelbaum bereits Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt. Im Februar 2011 soll zu diesem Thema eine Podiumsdiskussion stattfinden, um sich mit den betroffenen  Institutionen noch einmal abzustimmen. Für das weitere Vorgehen werden die Erstellung eines Antrages oder die Erstellung eines Gesetzentwurfes in Betracht gezogen.

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