info@danny-eichelbaum.de       03378 / 548 08 88

CDU setzt sich für Nachhaltigkeitssatzung ein - Schulden machen soll schwieriger werden

Der Landkreis Teltow-Fläming ächzt unter seiner Schuldenlast. In den letzten Jahren haben sich die Schulden fast verdoppelt. Der Landkreis hat ein strukturelles Ausgabenproblem, nur mit Hilfe von Kassenkrediten in Höhe von 43 Mio. Euro kann der Kreis überhaupt noch seine Ausgaben bezahlen. Schon längst befindet sich der Landkreis Teltow-Fläming in einer Schuldenfalle. Die offiziellen Schulden, die Kassenkredite und die Schulden aus den Schattenhaushalten der kreiseigenen Gesellschaften summieren sich auf mehr als 100 Mio. Euro. Die CDU-Kreistagsfraktion hat diese bedenkliche Haushalts- und Finanzpolitik der Kreiskoalition aus SPD, Linken, FDP, Grünen und Bauernverband immer wieder kritisiert und einen Schuldenabbau sowie dringend notwendige Einsparmaßnahmen seit Jahren angemahnt.

„Wir müssen anfangen umzudenken, und Leitplanken für die Ausgabenpolitik des Landkreises einziehen," erläutert der CDU Haushaltsexperte Dirk Steinhausen.

"Es muss jetzt endlich damit begonnen werden, den Schuldenberg abzubauen. Das sind wir unseren Kindern schuldig, die auch später Handlungsspielräume benötigen. Mit der Politik zu Lasten kommender Generationen muss Schluß sein. Notwendig ist es jetzt, die vorgeschlagenen Maßnahmen des PWC Gutachtens zu prüfen und umzusetzen.", so CDU-Fraktionsvorsitzender, Danny Eichelbaum.

Selbst in guten Haushaltsjahren ist die Gesamtverschuldung des Landkreises Teltow-Fläming nur unwesentlich zurückgeführt worden. Steinhausen weiter: „Auch die bestehenden Regelungen im Haushaltsrecht (z.B. Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts) sind häufig nicht in der Lage, sicherzustellen, dass die heutigen Generationen nicht auf Kosten künftiger Generationen leben. Die CDU Fraktion hält eine Nachhaltigkeitssatzung für den zielgerichteten Weg, da sowohl die Ausgabensituation durch die Installation einer Verschuldungsbremse geregelt wird, als auch eine Regelung für kommende Mehreinnahmen getroffen wird."

Auch wenn die Kredite zurzeit sehr billig sind, wird sich das Zinsniveau wieder nach oben entwickeln. Und auch die weitere Zukunft sieht der Kreistagsabgeordnete Steinhausen kritisch: „ Gerade die Veränderungen am Bankenmarkt mit der Einführung von Basel III wird zu einer Verschlechterung der Kreditsituationen von Kommunen führen."

Als Konsequenz aus der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Ende des Jahres 2010 neue Kapital- und Liquiditätsvorschriften für Bankeninstitute beschlossen. Die neuen Regeln, auch als Basel III bekannt, ziehen die Lehren aus der Krise und sollen dazu führen, dass Banken sich im Krisenfall zukünftig aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Nicht zuletzt sind die von den Kommunen getragenen Sparkassen von den neuen Regelungen betroffen. Die müssen zukünftig für die Kreditvergabe mehr Eigenkapital vorhalten, was Kredite teurer macht. Eine weitere Verteuerung wird die angedachte Steigerung der Refinanzierungskosten mit sich bringen.

Wir müssen jetzt anfangen unsere Schulden abzubauen und zwar klar und transparent."

Zusatzinformationen: (Quelle und Text aus "Kreditversorgung wird erschwert, Auswirkungen von Basel III auf die Kommunalfinanzierung" von Uwe Zimmermann und Ann Dahlke, Bericht der Zeitschrift "Stadt und Gemeinde" aus November 2013.)
Die Umsetzung von Basel III erfolgt stufenweise bis zum Jahr 2018. Ein Regulierungspaket (verkürzt als CRD-IV-Paket bezeichnet), wurde bereits im Juli 2013 in nationales Recht umgesetzt. Das CRD-IV-Paket gilt für alle Kreditinstitute der EU. Die Reformen setzen sowohl bei der Kapitalausstattung als auch bei der Liquiditätsvorsorge der Banken an. So müssen die Banken zukünftig mehr Eigenkapital vorhalten. Damit die Banken auch in Stresssituationen über ausreichend Liquidität verfügen, wurden zudem neue Liquiditätsanforderungen aufgestellt. Der Städte und Gemeindebund sagt hierzu: „Für die kommunale Ebene spielt dabei insbesondere die neu eingeführte Verschuldungsquote, die sogenannte „Leverage Ratio", eine Rolle. Kommunalkredite sind bankrechtlich mit einer sogenannten Nullgewichtung privilegiert, das heißt Banken müssen bei der Vergabe von Krediten an Kommunen kein Eigenkapital hinterlegen. Vor diesem Hintergrund profitierten die Kommunen bisher von günstigen Kreditkonditionen. An dieser Privilegierung ändert auch das neue CRD-IV-Regelungspaket im Grundsatz nichts. Durch die „Leverage Ratio" wird dieses System jedoch faktisch ausgehebelt. Die „Leverage Ratio" setzt nämlich das Eigenkapital einer Bank ins Verhältnis zu ihren Aktiva und außer¬bilanziellen Geschäften und zieht damit eine Obergrenze für die insgesamt ausgereichten Kredite einer Bank, und zwar unabhängig von deren jeweiligen Risiken. Zur Erfüllung der Kennziffer muss somit tatsächlich doch – auch für nullgewichtete Kredite – zusätz¬liches Eigenkapital beschafft werden. Insbesondere für Institute, die einen hohen Anteil von null- oder niedrig¬gewichteten Krediten im Portfolio haben, wie die Förderbanken und Sparkassen, ist dies problematisch.
Auswirkungen auf die Kommunalfinanzierung sind auch von der im Rahmen der neuen Liquiditätsanforderungen vorgesehenen Kennziffer „Net Stable Funding Ratio" (NSFR), auch als strukturelle Liquiditätsquote bezeichnet, zu erwarten. Die Einführung der NSFR zielt auf eine Verbesserung der strukturellen Liquidität von Kreditinstituten. Sie soll die Fristenkongruenz zwischen Aktivgeschäft einerseits und Refinanzierung andererseits sicherstellen. Das hat Folgen für die im deutschen Kommunalkreditgeschäft traditionell bestehende Langfristkultur. Denn in Folge der Einführung der NSFR muss auch ein langfristiger Kommunalkredit zukünftig stärker als bisher fristenkongruent, also langfristig, refinanziert werden. Für die Banken ergibt sich damit ein höherer und veränderter Finanzierungsbedarf, der sich negativ auf die Refinanzierungskosten auswirkt. Dies kann auch die Konditionen der langfristigen Kommunalkredite negativ beeinflussen. Eine Verteuerung beziehungsweise Verknappung im Bereich der langfristigen Kommunalkredite könnte die Folge sein.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.