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Zweifel an sozialpädagogischem Arrest - Gemeinsamer Vollzug von Berlin und Brandenburg erwünscht / Regelwerk unter der Lupe

Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov steuert auf einen gemeinsamen Jugendarrest mit dem Land Berlin zu. Dort ist man ebenfalls optimistisch – aber ob das neue Brandenburger Vollzugsgesetz das Maß aller Dinge wird, ist längst noch nicht klar.

Ein Warnschussarrest ist in Brandenburg seit Einführung im März 2013 erst zweimal verhängt worden.

Das Land Berlin sieht die Pläne zu einem gemeinsamen Jugendarrest mit Brandenburg auf einem guten Weg. "Wir sind zuversichtlich, dass es zu einer Zusammenarbeit kommen wird", sagte die Sprecherin von Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), Lisa Jani, am Mittwoch auf Anfrage der RUNDSCHAU.

Am Dienstag hatte Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov (Linke) den Entwurf für ein sozialpädagogisch ausgerichtetes Jugendarrestvollzugsgesetz vorgestellt und bekräftigt, dass das Land zugunsten einer engeren Zusammenarbeit mit Berlin vermutlich auf den ursprünglich geplanten Neubau einer Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen verzichten werde. Gespräche mit dem Land Berlin über eine gemeinsame Jugendarrestanstalt seien auf gutem Wege, erklärte Markov. Dem Gesetzentwurf muss noch der Landtag zustimmen.

"Wir haben in unserer bestehenden Arrestanstalt dauerhaft Plätze frei und können den Bedarf von Brandenburg locker mit abdecken", so Jani. "Da ist Berlin offen und an einer Zusammenarbeit interessiert." Allerdings ist nach Angaben der Berliner Justizsprecherin noch nicht klar, auf welcher Grundlage der Jugendarrest künftig vollzogen wird. Berlin berate gerade mit anderen Bundesländern über ein Jugendarrestvollzugsgesetz. Doch Brandenburg sei an dieser Arbeitsgruppe nicht beteiligt: Das Land habe sich ja für eine eigene Lösung entschieden.

Der Potsdamer Gesetzentwurf sieht vor, dass den Jugendlichen innerhalb von maximal vier Wochen Arrestdauer vor allem Gesprächs- und Hilfsangebote gemacht werden, um zu verhindern, dass sie danach rückfällig werden. "Die Regelungen aus unserem Nachbarland gucken wir uns natürlich an, aber für uns ist da noch nichts entschieden", so die Berliner Sprecherin. Markov hatte erklärt, dass er es für wünschenswert hielte, wenn sich Berlin bei seinem Gesetz an den Brandenburger Regelungen orientiere.

Unterdessen wurde am Mittwoch bekannt, dass der Warnschussarrest in Brandenburg seit seiner Einführung im März vergangenen Jahres erst zweimal verhängt worden ist. Grund sei auch, dass Brandenburg dieser Maßnahme von Anfang an kritisch gegenübergestanden habe, so eine Sprecherin des Justizministeriums.

Mit diesem Mittel zur Abschreckung hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung das Jugendstrafrecht verschärft. Straftäter können damit zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe bis zu vier Wochen eingesperrt werden. Der Vorsitzende des Richterbundes, Matthias Deller, verwies auch darauf, dass der "Warn-schussarrest" nur bei Taten angewandt werden dürfe, die nach März 2013 begangen wurden. "Da Verfahren in der Regel neun Monate bis zum Urteil brauchen, konnte der Warn-schussarrest noch nicht oft ausgesprochen werden." Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Danny Eichelbaum, warf der Regierung deswegen erneut "Sozialromantik" vor. "Die Opfer bleiben bei den linken Justizministern auf der Strecke, es geht nur noch um die Täter", kritisierte Eichelbaum. Sinn des Arrests sei, dem Täter die Folge seiner Taten vor Augen zu führen und Wege aus der Kriminalität zu zeigen. "Der brandenburgische Gesetzentwurf konzentriert sich nur noch auf den zweiten Teil", monierte Eichelbaum. Arrest sei ein wichtiges Mittel, etwa jugendlichen Schlägern ihre Grenzen aufzuzeigen. "Eine reine Bewährungsstrafe empfinden sie als Freispruch zweiter Klasse."

Queller: Lausitzer Rundschau, 20.03.2014

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