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"Kuschelvollzug" für junge Straftäter

Mit der rot-roten Regierungsmehrheit hat der Potsdamer Landtag den Vollzug des Jugendarrests neu geordnet: Künftig wird in Brandenburg auf Disziplinarmaßnahmen verzichtet. Stattdessen sollen jugendliche Straftäter resozialisiert werden. Die CDU lehnt diesen "Kuschelarrest" strikt ab.

Potsdam. Künftig soll auf Disziplinarmaßnahmen verzichtet werden und die Besserung der straffällig gewordenen Jugendlichen im Vordergrund stehen. Ziel sei es, "den straffälligen Jugendlichen das von ihnen begangene Unrecht und ihre Verantwortung hierfür bewusst zu machen und ihnen Hilfen für eine Lebensführung ohne Straftaten aufzuzeigen und zu vermitteln", heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums.

Potenzielle Straftäter könnten durch sozialpädagogische Maßnahmen von weiteren Taten abgehalten werden, sagte der SPD-Abgeordnete Andreas Kuhnert. Harte Strafen wie in den USA und Großbritannien hätten die Jugendkriminalität nicht abgesenkt.

Kritik von der Opposition

CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum lehnt das Gesetz erneut als „Kuschelvollzug" ab. „Der Jugendarrest muss kurz, scharf und abschreckend sein", sagte er. Der Sanktionscharakter müsse erhalten bleiben, so Eichelbaum. Er bezeichnet den Gesetzentwurf als "Schnellschuss mit eklatanten Mängeln". Ein Mangel sei zum Beispiel, dass die Jugendlichen erst Monate nach ihrer Verurteilung in den Arrest kommen. Der Arrest müsse aber unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils beginnen, so Eichelbaum. Zudem müsse die Nachsorge besser werden, hier sei aber aus Kostengründen zurückgefahren worden.

Auch die FDP sieht erhebliche Mängel im neuen Jugendarrestvollzugsgesetz. Die baulichen und personellen Voraussetzungen für den Vollzug des Jugendarrests seien noch gar nicht geschaffen, so Linda Teuteberg, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag. MAZonline (mit dpa)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 26.06.2014

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