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Wenn der Staat mithört

Potsdam. In Brandenburg hat es 2014 insgesamt 236 Ermittlungsverfahren gegeben, in denen Staatsanwaltschaften die Telefone oder Internetverbindungen von Verdächtigen überwacht haben. Das geht aus einer Antwort des Potsdamer Innenministeriums auf eine "Kleine Anfrage" der CDU-Landtagsabgeordneten Steeven Bretz, Danny Eichelbaum und Björn Lakenmacher hervor, die dieser Zeitung vorab vorliegt. Im Jahr 2013 waren es demnach 354 Verfahren, 2012 insgesamt 210 und 2011 zusammen 214 Verfahren. Insgesamt kam es dadurch allein im vergangenen Jahr zu mehr als 500 einzelnen Überwachungsmaßnahmen.

Die meisten Überwachungen - insgesamt 77 - gab es auf Antrag der der Staatsanwaltschaft Cottbus, Hauptgrund waren Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. Allein im Bereich der Staatswanwaltschaft Potsdam kam es zu mehr als 200 Überwachungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. "Wir müssen aufpassen, dass die Telekommunikationsüberwachungen in Brandenburg nicht ausufern", sagte Eichelbaum. Zwar seien die Überwachungen in Ermittlungsverfahren bei schweren Straftaten mit richterlichen Genehmigungen zulässig. Sie müssten aber immer Ausnahmen bleiben. benl

Quelle: Der Prignitzer, 18.02.2015

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