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Junge Täter bleiben immer länger unbestraft - CDU kritisiert gestiegene Verfahrensdauer

Potsdam (MOZ) Wenn Jugendliche straffällig werden, landen sie nicht automatisch im Gefängnis. Vielmehr setzt das Jugendstrafrecht auf den erzieherischen Gedanken. Manche Experten sehen darin einen Fehler. Vor allem aber fordern sie eine schnellere Verfolgung, um ein Abgleiten jugendlicher Intensivtäter zu vermeiden. Wenn es nach Danny Eichelbaum ginge, müsste insbesondere bei jugendlichen Kriminellen die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen. „Jugendstrafverfahren müssen so schnell wie möglich abgeschlossen werden“, sagt der Rechtsexperte der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag. Dass die Realität oft anders aussieht, schreibt Eichelbaum vor allem dem aus seiner Sicht mangelhaften Agieren von Rot-Rot in Potsdam zu.

„Die Bekämpfung der Jugendkriminalität steht leider nicht im Mittelpunkt der Rechtspolitik der Landesregierung“, sagt er. Zugleich verweist der CDU-Abgeordnete auf das sogenannte Neuköllner Modell in Berlin, wonach junge Kleinkriminelle innerhalb von wenigen Wochen nach ihren ersten Taten vor Gericht stehen sollen, um davor bewahrt zu werden, weitere oder schwere Straftaten zu begehen. Wirklich durchsetzen konnte sich das viel gepriesene Modell bislang nicht; es wird eher selten angewandt. Und auch in Brandenburg ist der Anteil der vereinfachten Verfahren – innerhalb von zwei Wochen nach der Tat – an den Jugendstrafverfahren insgesamt sehr gering. Oft dauert es Monate, bis junge Straftäter zur Verantwortung gezogen werden.

„Die Personalnot in der Justiz spiegelt sich auch im Jugendstrafverfahren wider“, meint Eichelbaum. Tatsächlich ist vor allem die Verfahrensdauer in der ersten Instanz vor den Jugendkammern der Landgerichte in den vergangenen fünf Jahren drastisch gestiegen: von durchschnittlich 6,2 auf 10,5 Monate, wie aus der jetzt veröffentlichten Antwort von Justizminister Stefan Ludwig (Linke) auf eine parlamentarische Anfrage Eichelbaums hervorgeht. Nach Angaben des Ministers stieg auch die Verfahrensdauer in der Berufungsinstanz an den Landgerichten leicht an. Zudem haben sich die Bearbeitungszeiten bei den Staatsanwaltschaften erheblich erhöht. Dabei hat die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen. Während die Brandenburger Staatsanwaltschaften im Jahr 2012 noch gegen knapp 19 500 Tatverdächtige ermittelten, waren es im vergangenen Jahr noch etwa 15 500.

Gleichzeitig aber nehme die Qualität der Straftaten im Hinblick auf die Schwere der Schuld zu, warnt Eichelbaum. „In der Jugendkriminalität zeigen sich immer deutlicher extreme Erscheinungsformen.“ Nicht wenige Intensivtäter würden selbst vor brutalsten Gewalttaten nicht zurückschrecken, weil es für sie keine Werte und Moralvorstellungen mehr gebe. „Der Handlungsbedarf ist unabweisbar geworden.“ Insbesondere vor diesem Hintergrund bemängeln auch andere Rechtsexperten, dass bei vielen Jugendlichen die Liste der Straftaten schon lang ist, bevor sie das erste Mal in den Vollzug müssen, und die Gerichte stattdessen zu oft erzieherische Maßnahmen anordnen. Andreas Müller, der seit 20 Jahren am Amtsgericht Bernau (Barnim) arbeitet und als Deutschlands härtester Jugendrichter gilt, teilt die Meinung. In seinem Buch „Schluss mit der Sozialromantik. Ein Jugendrichter zieht Bilanz“ fällt er ein vernichtendes Urteil über die Jugendgerichtsbarkeit. Unter anderem kritisiert er, dass es Haftstrafen erst ab sechs Monaten gibt. Mancher würde aus einer kurzen Haft viel lernen und gar nicht erst die Laufbahn als Intensivtäter beginnen, meint Müller. Von Harriet Stürmer

Quelle: Märkische Oderzeitung, 17.05.2017

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