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Neue Widersprüche im Fall Hilpert - ILB-Zeugin war womöglich doch korrupt

Potsdam - Im Betrugs-Fall um den früheren Schwielowsee-Hotelier Axel Hilpert gerät Brandenburgs Investitionsbank (ILB) unter Druck. Brandenburgs Justizministerium schließt nicht aus, dass die damalige ILB-Referatsleiterin Marion S. während des auf der Kippe stehenden Bewilligungsverfahren für die 9,8-Millionen-Förderung des Resorts im Jahr 2003 von Hilpert korrumpiert worden sein könnte. Das sagte Justizstaatssekretär Dieter Pienkny (Linke) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtages in Potsdam. Diese juristische Bewertung durch die Fachaufsicht des Justizministeriums unterscheidet sich von der Generalstaatsanwaltschaft und der Potsdamer Staatsanwaltschaft in dem Fall. Einig sind sich die drei Justiz- Institutionen allerdings darin, dass das bei den Ermittlungen gegen Hilpert im Jahr 2010 schon verjährt gewesen wäre, was auch umstritten ist.

Die Entwicklung hat Brisanz, denn es geht um die Glaubwürdigkeit von S. und die zweifelhafte Rolle der Brandenburger Förderbank bei dem Hilpert-Projekt, das nur aus Fördermitteln und Krediten finanziert worden war. S. war eine Hauptzeugin der Anklage vor den Urteilen in den Prozessen gegen Hilpert am Potsdamer Landgericht (2013) und am Frankfurter Landgericht (2017), wo Hilpert wegen Betruges vor allem zu Lasten der ILB zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden war. Das letzte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hilpert hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Im Rechtsausschuss hatte die Opposition (PNN berichteten) den Fall nach Vorwürfen gegen die Potsdamer Staatsanwaltschaft auf die Tagesordnung gesetzt, sich nach Vorwürfen gegen den Staatsanwalt selbst entlastet zu haben. Der RBB hatte 2017 publik gemacht, dass die Staatsanwaltschaft während der damaligen Ermittlungen (2010) Hinweisen auf Vorteilsnahme durch die damalige ILB-Referatsleiterin S. nicht nachgegangen war. Hilpert hatte dem Ehemann von S. einen lukrativen Versicherungsauftrag für das Resort verschafft, was aus Unterlagen hervorgeht, die man bei der Durchsuchung von Hilperts Wohnung und Büros 2010 beschlagnahmt hatte.

Zum anderen waren auch Hinweise auf weitere Vergünstigungen für das Ehepaar S. beschlagnahmt worden. Die damalige ILB-Referatsleiterin S. hatte den Förderbescheid für die Millionenförderung des Hilpert-Projekts mitunterzeichnet. Und Hilpert hatte in den Prozessen erklärt, dass S. das Firmengeflecht für das Resort - nach den Anklagen von vornherein auf Betrug angelegt - von Beginn an kannte und sogar angeregt hatte. Als der Fall um die Verquickungen von S. voriges Jahr hochkochte, war die Staatsanwaltschaft unter Druck geraten, die spätere Belastungszeugin geschont zu haben. Der Vorwurf der Strafvereitelung im Amt steht im Raum. Zwar hatte eine „Prüfgruppe“ im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen den Staatsanwalt und gegen S. untersucht. Im Ergebnis hatten die Generalstaatsanwaltschaft und Justizminister Stefan Ludwig (Linke) im Rechtsausschusses erklärt, dass an den Vorwürfen gegen den Staatsanwalt nichts dran sei. Doch inzwischen machte der rbb publik, dass sich die Staatsanwaltschaft Potsdam selbst entlastete. Dass drei der vier Staatsanwälte der „Prüfgruppe“ mindestens zeitweise selbst mit dem Strafverfahren gegen Hilpert befasst waren und sogar der hauptbetroffene Staatsanwalt bei der Überprüfung mitmachen durfte. Im Rechtsausschuss stellte sich Staatssekretär Pienkny hinter das Ergebnis der Überprüfung durch die die Potsdamer Staatsanwaltschaft, die der Behördenleiter verantworte. Die Beteiligung mit dem Hilpert- Fall befasster Staatsanwälte sei lediglich wegen der Aktenkenntnis erfolgt. Der CDU-Abgeordnete Danny Eichelbaum und Grünen-Abgeordnete Benjamin Raschke forderten eine erneute Überprüfung, und zwar eine unabhängige. Es gehe schließlich um die Glaubwürdigkeit der Justiz. Thorsten Metzner

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 19.01.2018

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