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Richtermangel ist Grund für Verfahrensdauer - Brandenburger CDU kritisiert Boitzenburg-Urteil

Die CDU im Brandenburger Landtag hat das Urteil des Landgerichts Potsdam im Fall Schloss Boitzenburg (Uckermark) kritisiert. Das Verfahren wegen Subventionsbetrugs war mit jahrelanger Verspätung gestartet. Diese Verzögerungen waren dann einer der Gründe, weshalb die Haftstrafen der verurteilten Unternehmer von der Kammer reduziert wurden.

Es sei nicht akzeptabel, dass ein Strafverfahren erst 14 Jahre nach Bekanntwerden des Vorfalls stattfindet, sagte Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU im Landtag dem rbb. Die lange Verfahrensdauer sei dem Mangel an Richtern und Staatsanwälten geschuldet. Dafür sei die Landesregierung mit ihrer Personalpolitik verantwortlich, so Eichelbaum. Die CDU fordert in den laufenden Haushaltsberatungen mehr Stellen für Richter und Staatsanwälte. Gelder für Sanierung zweckentfremdet

In der vergangenen Woche hatten zwei Männer Haftstrafen von je fünfeinhalb Jahren erhalten. Sie sollen sich gemeinsam knapp zehn Millionen Euro an Subventionen für eine Sanierung von Schloss Boitzenburg unter anderem bei der Investitionsbank erschlichen haben. Von den Strafen werden aber knapp vier Jahre abgezogen. Zum einen, weil die Taten 14 bis 21 Jahre zurückliegen, zum anderen, weil die Männer eine Vorstrafe wegen schweren Betruges schon zum Teil verbüßt haben.



Das Boitzenburg-Urteil gründet auf einem Deal: Geständnis gegen Strafrabatt. Revision ist möglich und kann bis Donnerstagabend eingelegt werden.

Quelle: RBB24, 28.11.2018

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