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Sechs Monate bis zur Vollstreckung - Neuorganisation der Gerichtsvollzieher in Brandenburg gefordert

Ein Pfandsiegel wird auf einen Laptop geklebt. Der Landesrechnungshof Brandenburg sieht laut eines neuen Berichts viel Verbesserungspotenzial, was die Arbeitsbedingungen der Gerichtsvollzieher im Land betrifft.

Potsdam. Der Brandenburger Landesrechnungshof fordert eine Neuorganisation der Gerichtsvollzieher.

Mindestens zwei Gerichtsvollzieher in Brandenburg vollstrecken derzeit bei Reichsbürgern keine Forderungen mehr. Die Beamten haben Angst vor körperlichen Auseinandersetzungen. Das geht aus einem Beratungsbericht des Landesrechnungshofs hervor, den dessen Präsident, Christoph Weiser, am Freitag an Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) übergab. Das 40 Seiten umfassende Papier soll nun vom Haushaltskontrollausschuss und vom Rechtsausschuss des Landtags beraten werden.

Denn die Rechnungsprüfer stießen bei ihrer Beschäftigung mit diesem Teil der Landesverwaltung auf erhebliche Schwierigkeiten. „Trotz steigender Arbeitsbelastung hat das Land in den vergangenen Jahren die Stellen bei den Gerichtsvollziehern reduziert“, sagte Weiser.

Außerdem sei auch der Krankenstand enorm gestiegen. Und das Amtsgericht Cottbus, das Amtsgericht Neuruppin und das Amtsgericht Oranienburg weisen auf ihren Internetseiten sogar explizit auf die zu erwartende lange Dauer der Vollstreckungen hin. Es könne zu Bearbeitungszeiten von mehr als sechs Monaten kommen, schreibt der Direktor des Cottbuser Amtsgerichts, Michael Höhr.

Ein Problem ist laut Landesrechnungshof die Organisation der Gerichtsvollzieher. Im Unterschied zu anderen Beamten arbeiten sie selbstständig. Sollten sie eine Bürokraft einstellen, müssten sie diese aus eigener Tasche bezahlen. Die Konsequenz: Nur jeder zweite Gerichtsvollzieher hat eine Büromitarbeiterin, die ihm Teile der Verwaltungsarbeit abnehmen kann.

Der Rechnungshof schlägt deswegen die Bildung von Vollstreckungsbüros bei den Amtsgerichten vor. „Dort könnten diese Aufgaben für die Gerichtsvollzieher gebündelt werden“, sagt Weiser. „Man könnte effizienter arbeiten.“

Auch die den Gerichtsvollziehern mögliche Verhaftung von Schuldnern, die keinen Offenbarungseid leisten wollen, scheitert oft an Kleinigkeiten.

Die Öffnungszeiten, zu denen festgenommene Personen zwecks Vollstreckung der Zwangshaft in Justizvollzugsanstalten abgegeben werden können, harmonieren laut des Berichts etwa nicht damit, dass diese Menschen oft nur abends anzutreffen seien. Einige Gerichtsvollzieher verzichteten deswegen auf Verhaftungen.

„Aus ihrer Sicht mache sich der Gerichtsvollzieher lächerlich und unglaubwürdig, wenn er den Schuldner wegen des fehlenden Transports oder der Zeitvorgaben der Justizvollzugsanstalt nicht verhaften könne und wieder entlassen müsse“, heißt es in dem Bericht.

Zudem sprach sich der Bericht für eine Eingruppierung der bisher im mittleren Dienst angesiedelten Gerichtsvollzieher in den gehobenen Dienst aus – die Rechnungsprüfer forderten also eine finanzielle Besserstellung. Unterstützung gab es dafür am Freitag von der Opposition. Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Axel Vogel, erinnerte daran, dass sich seine Partei schon 2016 für eine Besserstellung der Gerichtsvollzieher ausgesprochen hatte.

„Wir wollen die Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Brandenburg auf ein Bachelorstudium umstellen“, sagte Vogel. „Damit würde eine der wachsenden Komplexität des Berufsbildes angemessene Ausbildung sichergestellt und zugleich eine bessere Bezahlung zwingend erfolgen müssen.“

Auch der CDU-Rechtspolitiker Danny Eichelbaum forderte eine angemessene Ausstattung und Vergütung der Gerichtsvollzieher. „Die Landesregierung hat es in den vergangenen Jahren versäumt, eine ausreichende Anzahl von Stellen für Gerichtsvollzieher zu schaffen“, so Eichelbaum. Die daraus entstehenden Zeitverzüge bei der Vollstreckung verursachten „erhebliche Nachteile für Unternehmen und Bürger, die auf eine schnelle Vollstreckung ihrer Ansprüche angewiesen sind.“

Ein Sprecher des Potsdamer Justizministeriums teilte auf Anfrage der Lausitzer Rundschau mit, dass das Ministerium den in Baden-Württemberg laufenden Studiengang für Gerichtsvollzieher mit Interesse beobachte. Die Einrichtung zentraler Vollstreckungsbüros sei bereits bis 2010 in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erörtert worden. Das Ergebnis sei gewesen, dass dies nur auf freiwilliger Basis geschehen könne, weil die Gerichtsvollzieher ihre Arbeit selbst organisierten.

Quelle: Lausitzer Rundschau, 12.01.2019

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