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Die Google-Gebühr - Konzern fotografiert alle Straßen - Stadt prüft, ob dies eine Sondernutzung ist

Die Stadt Jüterbog möchte den Internetkonzern Google zur Kasse bitten. Auf Anregung des Stadtverordneten und Landtagsmitglieds Danny Eichelbaum (CDU) prüft das Ordnungsamt, ob es Gebühren für das Projekt „Street View“ erheben kann.

Google hatte angekündigt, bis Ende April im Landkreis Teltow-Fläming sämtliche Straßen abzufahren und dabei Rund-um-Fotos anzufertigen. Diese Fotoserien sollen künftig frei im Internet zu sehen sein. Bereits seit 2008 sind die Google-Autos – zu erkennen an einem kleinen Mast mit Kameras daran – in Deutschland unterwegs.

In der Stadtverordnetenversammlung am Mittwochabend hatte Eichelbaum dargelegt, dass es sich bei dem Projekt des us-amerikanischen Unternehmens aus seiner Sicht um seine „Sondernutzung“ des Straßenraums handelt. Rechtsamtsleiter Joachim Wasmansdorff bestätigte diese juristische Auffassung. „Es gibt Argumente, die dafür sprechen, dass das Befahren der Straße zum Zwecke des Fotografierens für die kommerzielle Nutzung über den Gemeingebrauch hinausgeht“, sagte er. In diesem Fall könnte die Stadt Gebühren verlangen, wie sie es beispielsweise für Werbeaufsteller, Imbissstände, Cafétische oder Fahrradständer macht. Bis zum Hauptausschuss am 12. April will Wasmansdorff seine abschließende rechtliche Einschätzung vorlegen.

Der Google-Fall ist weder in der Sondernutzungssatzung der Stadt noch in Gesetzen vorgesehen. Schon andere deutsche Kommunen haben die Frage der Sondernutzung diskutiert. Bislang kamen sie zu dem juristischen Ergebnis, dass es nicht über den Gemeingebrauch hinaus geht, bei „Street View“ eine Straße entlang zu fahren und dabei zu fotografieren.

Google selbst teilt auf seiner Internetseite mit: „Die Street-View-Fahrzeuge nehmen bei den Aufnahmen wie alle anderen Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr teil, ohne diesen zu behindern. Die Fahrten sind straßenrechtlicher Gemeingebrauch und keine Sondernutzung.“ Das bestätigen unter anderem der wissenschaftliche Dienst des Landtags von Schleswig-Holstein und der bayerische Gemeindetag. (Von Alexander Engels)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 03.04.2010

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