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Ex-DDR-Staatsanwalt befördert - Jurist war an Prozessen wegen illegalen Grenzübertritts beteiligt

Von den unter Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) beförderten Richtern und Staatsanwälten war ein Staatsanwalt mit DDR-Vergangenheit. Er sei an einzelnen Strafverfahren wegen illegalen Grenzübertritts beteiligt gewesen, erklärte der Minister in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Die Urteile seien vor der Übernahme durch den Staatsanwaltsberufungsausschuss geprüft und als "im üblichen Rahmen" eingestuft worden.

Die Tätigkeit des Staatsanwalts in der DDR habe nach der Wende zu keinen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geführt. In Schöneburgs Amtszeit, die 2009 begann, wurden bislang 34 Richter und 10 Staatsanwälte befördert. Brandenburgs CDU reagierte empört auf die Beförderung des Mannes. "Die letzte linke Landesregierung brüskiert mit ihrem Kuschelkurs zur DDR-Diktatur erneut die Opfer", kritisierte Generalsekretär Dieter Dombrowski am Sonnabend.

"Unrecht wird auch durch den üblichen Rahmen nicht akzeptabel." Der CDU-Politiker war in der DDR im August 1975 wegen Republikflucht und staatsfeindlicher Verbindungsaufnahme zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Nach der Wiedervereinigung wurde er 1994 rehabilitiert. Dieses Unrechtsurteil habe damals auch im "üblichen Rahmen" gelegen, so Dombrowski.

Die CDU-Fraktion in Brandenburgs Landtag wirft Schöneburg vor, die Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten sei mangelhaft gewesen. Die Partei verlangt deshalb von ihm, die Juristen noch einmal auf ihre Mitwirkung an DDR-Unrechtsurteilen zu überprüfen. Die Beförderung des Staatsanwalts belege, dass Schöneburg nicht aus Fehlern der Vergangenheit gelernt habe, meinte der rechtspolitische Sprecher Danny Eichelbaum. "Der Justizminister befördert die Karriere von Tätern des SED-Unrechtsregimes", so Eichelbaum.

Er warf dem Minister mangelnde Transparenz bei Überprüfungsverfahren vor. Ein Sprecher Schöneburgs wies dies zurück. "Im Rahmen des rechtlich Möglichen ist maximale Transparenz geübt worden", sagte er. (Mit Adleraugen)

 

Kommentar: Mit Adleraugen

Justiz und Vertrauen

Auch Staatsanwälte und Richter in der DDR hätten sich nur ans Recht gehalten, heißt es oft. Sie hatten Gesetze, nach denen sie anklagten oder urteilten. Bedeutet das, was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein? "Ein Deutschlehrer darf doch heute auch noch Diktate korrigieren, auch wenn er früher Fehler angestrichen hat, die heute keine mehr sind", kommentiert ein Leser die Beförderung eines Ex-DDRStaatsanwalts durch Justizminister Schöneburg (Linke).

Doch kann man Rechtschreibfehler mit dem Strafrecht vergleichen? Die DDRJustiz brachte Menschen für Jahre hinter Gitter, deren einziges Vergehen oftmals darin bestand, in Freiheit leben zu wollen.

Viele von ihnen kämpfen heute noch um Rehabilitierung. Sie haben das Recht, auf unbelastete und gegen jeden Verdacht erhabene Staatsanwälte und Richter. Das Justizministerium ist in der Pflicht, Transparenz zu gewährleisten und, wenn nötig, Konsequenzen zu ziehen.

Für Aufarbeitung ist es nie zu spät. Sie ist nötig, damit DDR-Opfer nicht noch einmal das Vertrauen in die Justiz verlieren. Maria Neuendorff

Quelle: Märkische Oderzeitung, 13.02.2012

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