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Gesetzentwurf für Neuregelung des Strafvollzuges

Danny Eichelbaum: Schöneburgs Gesetzentwurf gefährdet die Innere Sicherheit in Brandenburg

Schöneburg unterstützt einen Gesetzentwurf für den Strafvollzug, wonach Gefangene mit lebenslanger Haftstrafe nach fünf Jahren Freigang erhalten sollen. Der Entwurf kommt von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von zehn Bundesländern, darunter Brandenburg. Dazu sagt der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Der Gesetzentwurf ist ein Rückschritt und gefährdet die Innere Sicherheit in Brandenburg. Justizminister Schöneburg (Linke) stellt damit die Interessen der Gefangenen vor die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung. Der Strafvollzug in Brandenburg wird damit zum Freizeitvollzug für Verbrecher. Die CDU-Fraktion lehnt den vorgesehenen Freigang für Gefangene mit lebenslanger Haftstrafe nach fünf Jahren kategorisch ab.

Der im März 2012 begangene fünfte Ausbruch eines Gefangenen in Brandenburg bei einem Freigang zeigt zudem, dass die Justiz in Brandenburg personell nicht in der Lage ist, Freigänge abzusichern.

Vollzugslockerungen dürfen nach Ansicht der Märkischen Union bei Schwerverbrechern frühestens nach zehn Jahren geprüft werden. Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen in Brandenburg muss Maßstab für einen Gesetzentwurf zum Strafvollzug sein. Lockerungen während der Haft sind kein Selbstzweck. Regelvollzug in Brandenburg muss der geschlossene und nicht der offene Vollzug bleiben.“

 

Hintergrund:

Zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte werden derzeit nach durchschnittlich 17 Jahren entlassen und damit erheblich früher als in den Jahrzehnten zuvor. Die Märkische Union spricht sich deshalb für eine längere Mindesthaftdauer aus. Haftverkürzung darf kein Automatismus sein. Nach Ansicht der Märkischen Union müssen die Opfer von Verbrechen zukünftig besser informiert werden. Opfer von Gewalt- und Sexualverbrechen etwa müssen Bescheid bekommen, wenn der Täter Vollzugslockerungen erhält.

Entschieden spricht sich die Märkische Union auch gegen den vorgesehenen Entfall der Arbeitspflicht für Strafgefangene aus. Die Arbeitspflicht und die Ausbildungsgänge in den Justizvollzugsanstalten haben gerade zu guten Resozialisierungserfolgen geführt und die Einnahmen der Justiz aufgebessert.

Durch die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 sind die Bundesländer verpflichtet, eigene Gesetze für den Strafvollzug zu erlassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erarbeitet.

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