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Kabinett einigt sich auf Grundsätze für Stasi-Überprüfungen

Die Regierung hat sich auf eine einheitliche Überprüfung von Landesbeamten geeinigt. Der Opposition geht die neue Regelung nicht weit genug.

Politiker, Beamte und Landesbedienstete in Spitzenpositionen sollen in Brandenburg künftig auf eine eventuelle Stasi-Vergangenheit hin überprüft werden – und zwar bevor sie das Amt oder die Stelle antreten. Darauf verständigte sich das Kabinett am Dienstag in Potsdam, wie Regierungssprecher Thomas Braune mitteilte. Zu dem betroffenen Personenkreis zählen Minister, Staatssekretäre, politische Beamte sowie Richter oder andere Beschäftigte, die erstmals die Leitung einer Behörde, eines Gerichts oder eines Landesbetriebs übernehmen sollen.

Die Opposition kritisierte, dass die Landesregierung nur auf ihren Druck hin schnell reagiert habe. CDU und Grüne hatten nach eigenen Angaben einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. CDU-Innenexperte Danny Eichelbaum sagte: „Die Stasi-Überprüfung ist ungenügend, nicht umfassend, inkonsequent und entspricht nicht dem Stasi-Unterlagengesetz, das eindeutig eine verdachtsunabhängige Überprüfung aller leitenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg ermöglicht.“

Auch Grünen-Fraktionschef Axel Vogel nannte die neuen Grundsätze unzureichend. Die Grünen hatten eine einmalige Überprüfung der bestehenden Leitungsebene der Ministerien bis hinunter zur Ebene der Referatsleiter gefordert. Im Beschluss des Kabinetts gehe es aber nur um die Überprüfung neu einzustellender Mitarbeiter. „Die Aufklärung von IM-Fällen in herausgehobenen Funktionen der Landesbehörden wird damit weiter den Medien überlassen“, kritisierte Vogel.

Hintergrund des Kabinettsbeschlusses ist das geänderte Stasi-Unterlagengesetz, das seit Jahresbeginn deutlich mehr Überprüfungen ermöglicht. In Brandenburg können nun auch Mitarbeiter unter die Lupe genommen werden, die eine vertrauensvolle Funktion oder öffentliche Verantwortung ausüben. Auch neue Erkenntnisse über eine mögliche frühere Stasi-Tätigkeit lassen eine Anfrage bei der Unterlagenbehörde zu. Eine anlasslose Überprüfung aller Beschäftigten schloss die Landesregierung hingegen aus.

Quelle: Berliner Morgenpost, 25.04.2012

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