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Kein erweiterter Stasi-Check - Rot-Rot lehnt Oppositionsanträge ab / Grünen-Fraktionschef: Es herrscht Anarchie

Die Opposition im Landtag ist mit dem Vorstoß gescheitert, leitende Landesbedienstete auf Stasi-Mitarbeit überprüfen zu lassen. Der Landtag hat gestern mit rot-roter Mehrheit zwei Anträge von CDU und Grünen abgelehnt, die auf eine weitergehende Stasi-Überprüfung abzielten. Gemäß des Stasi-Unterlagengesetzes, für das der Bundestag den zu überprüfenden Personenkreis im Vorjahr erweitert hatte, sollen laut Opposition leitende Angestellte in Ministerien, Landesbehörden und -betrieben einem Stasi-Check unterzogen werden. Betroffen wären davon auch Abteilungs- und Referatsleiter.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, verwies auf 152 stasi-belastete Mitarbeiter im Justizbereich und 87 im Landeskriminalamt. Zudem war jüngst der Fall einer Referatsleiterin im Sozialministerium bekanntgeworden, die bei ihrer Einstellung in den Landesdienst Anfang der 90er Jahre die frühere Stasi-Zuträgerschaft verschwiegen hatte. „So etwas gibt es in keinem anderen Bundesland“, sagte Eichelbaum. Der Landesregierung fehle der Überblick, wo es „schwarze Schafe“ in der Verwaltung gebe. Schuld daran sei die SPD, die zu Zeiten der Alleinregierung 1995 die Stasi-Regelanfrage abgeschaftt habe.

Der Fraktionschef der Grünen, Axel Vogel, warf der Regierung vor, wiederholt falsche Angaben über belastete Mitarbeiter gemacht zu haben. So habe Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) die Zahl betroffener Richter und Staatsanwälte mehrmals nach oben korrigieren müssen, sagte Vogel. Es herrsche „Anarchie“, bei der jedes Ministerium offenbar eigene Wege gehe. Der Grünen-Fraktionschef plädierte für ein verdachtsunabhängiges, einheitliches und transparentes Verfahren. Das novellierte Stasi-Unterlagengesetz biete dafür einen guten Rahmen.

Das Kabinett hatte sich am vergangenen Dienstag auf ein Verfahren zur Stasi-Überprüfung geeinigt. Demnach sollen Minister, Staatssekretäre und politische Beamte vor Amtsübernahme einem Check unterzogen werden. Das Gleiche soll für Beamte, Richter und anderen Beschäftigte gelten, die erstmals die Leitung einer Behörde, eines Gerichts oder eines Landesbetriebs übernehmen. Verdachtsunabhängige Überprüfungen lehnen SPD und Linke weiter ab, wie Staatskanzleichef Albrecht Gerber erklärte. Im Gesetz sei an dieser Stelle eine „Kann-Bestimmung“ formuliert.

Der Opposition geht das nicht weit genug. CDU-Rechtsexperte Eichelbaum wies darauf hin, dass das Unterlagengesetz ausdrücklich erlaube, Mitarbeiter ab Besoldungsgruppe A 9 und Vergütungsgruppe E 9 zu überprüfen. Würde man dem folgen, wären nahezu alle Beschäftigten betroffen, konterte der Rechtspolitiker der Linken, Stefan Ludwig. „Damit bekämen wir durch die Hintertür eine Regelüberprüfung.“ Die lehne man aber ab, weil die überwiegende Mehrheit der Landesbediensteten schon einmal überprüft worden sei.

Laut Staatskanzleichef Gerber habe es in der Landesverwaltung bisher 70 000 Stasi-Überprüfungen gegeben. Die Landesregierung werde die Mitarbeiter 22 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht unter Generalverdacht stellen. (Von Volkmar Krause)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 27.04.2012

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