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Lange Verfahren bei Sexstraftaten Regierung räumt schwere Mängel bei Behörden ein

Nach dem Skandal um Ermittlungspannen im Fall des sexuellen Missbrauchs auf einer Kinder-Intensivstation in Berlin hat Brandenburgs Landesregierung jetzt schwere Mängel in Brandenburgs Polizei- und Justizbehörden einräumen müssen. Die Ermittlungen ziehen sich von der ersten Anzeige bei der Polizei bis zum Abschluss durch die Staatsanwaltschaft über mehrere Monate hin - obwohl für einige Fälle ein Beschleunigungsgebot gilt. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Antwort der CDU-Landtagsfraktion hervor. So brauchte die Polizei in den Jahren 2009 bis 2011 in Fällen von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen oder von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung von pornografischen Schriften mehr als viereinhalb Monate von der Anzeigenaufnahme bis zur Übergabe an die Staatsanwaltschaft. Im Durchschnitt brauchte die Polizei bei allen Verfahren gegen die sexuellen Selbstbestimmung 2,1 Monate in den Jahren 2009 und

2010 sowie 1,8 Monate im Jahr 2011.

Die Staatsanwaltschaften benötigten dann nochmals mehrere Monate vom Eingang bis zum Abschluss des Verfahrens etwa durch Anklageerhebung. Im Durchschnitt waren es im vergangenen Jahr 5,8 Monate, in den Vorjahren 4,1 Monate (2009) und 6,2 Monate (2011).

Im Durchschnitt brauchten beide Behörden für die Bearbeitung von der Anzeige bei der Polizei bis zur Erledigung durch die Staatsanwaltschaft 7,6 Monate, im Jahr 2009 waren es 6,2 Monate und 2010 dann 8,3 Monate. Hinzu kommen die Zulassung der Anklagen und die Prozesse an den Gerichten - was eine Gesamtdauer von mehr als einem Jahr bedeutet.

CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum sagte den PNN: "Die Verfahrensdauer der Bearbeitung von Straftaten gegen die sexuelle Mitbestimmung ist in Brandenburg eindeutig zu lang. Sieben bis acht Monate Bearbeitungszeit sind für die Opfer unzumutbar." Gerade die Staatsanwaltschaften müssten derlei  Verfahren schneller bearbeiten. Eichelbaum macht Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg für die langen Verfahren verantwortlich. "Anstatt immer nur die Interessen der Täter zu vertreten, kann der Justizminister hier die Situation der Opfer verbessern", sagte Eichelbaum. "Gerade bei Sexualstraftätern muss die Strafe der Tat auf den Fuß folgen. Nur so können Wiederholungstaten vermieden werden."

Anlass für die Anfrage der CDU-Fraktion war der Fall eines Krankenpflegers, der Mitte Mai in Berlin nach sexuellen Übergriffen auf mehrere Jungen auf der Kinderintensivstation des Helios-Klinikums in Berlin-Buch zu drei Jahren und  drei Monaten Haft verurteilt worden ist. Im Prozess waren schwere Ermittlungspannen bekannt geworden. Das Polizeipräsidium Brandenburg prüft seither disziplinarrechtliche Schritte gegen Polizeibeamte in Oranienburg (Oberhavel).

Eine erste Überprüfung hatte "individuelles Versagen einzelner Beamter" ergeben. Demnach hatten die Polizisten, bei denen die Eltern eines Opfers am 13.September 2010 Anzeige erstattet hatten, nicht nach den Vorschriften gehandelt.

Es dauerte gut drei Monate, bis der Pfleger im Dezember verhaftet werden konnte. Wären die Ermittlungen zügiger verlaufen und das Klinikum zeitiger unterrichtet worden, hätte die dritte Tat des Mannes eventuell verhindert werden können. Bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauchs eines Kindes gilt bei Ermittlungen ein Beschleunigungsgebot.

Jetzt räumt die Landesregierung ein, dass die Beamten in Oranienburg zur Gefahrenabwehr zumindest die Polizei in Berlin hätten informieren müssen: "Aus welchem Grund dies unterblieb, wird im Zuge der laufenden internen Ermittlungen zu klären sein." Alexander Fröhlich

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 05.06.2012

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