info@danny-eichelbaum.de       03378 / 548 08 88

Finanziell unmöglich - Die Stadt müsste mehr als 100 Löschbrunnen bohren, um den Brandschutzstandard zu erfüllen

Von Alexander Engels. Alle paar hundert Meter müsste es in Jüterbog Löschwasserbrunnen geben. In Summe rund 140. "Dafür müssten wir gut 100 bohren, aber pro Jahr schaffen wir höchstens ein oder zwei", sagt Bürgermeister Arne Raue (parteilos). Ein Brunnen hat einen Einsatzradius von 300 Metern. "Wir sind weit vom Standard entfernt. Aber es ist fragwürdig, ob dieser überhaupt noch zeitgemäß ist." Jede Brunnenbohrung kostet zwischen 12 000 und 25 000 Euro.

Unterstützung erhält er bei diesem Thema vom CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum. Es sei nicht nur ein Jüterboger Problem, sagt er: "Die Kommunen sind zwar für den Brandschutz zuständig, aber finanziell dazu gar nicht in der Lage." Dabei gehe es - im Verwaltungsfachdeutsch - um eine "Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung". Sprich: Das Land hat den Städten und Gemeinden den Brandschutz übergeholfen, also muss es dafür auch die nötigen Mittel bereitstellen. Eichelbaum hat das Anliegen ins Parlament getragen. In einer Antwort auf seine Anfrage lehnt Innenminister Dietmar Woidke (SPD) jedoch weitere Unterstützung ab. "Für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben" stelle das Land den Kommunen dieses Jahr 167,4 Millionen Euro zur Verfügung. "Die für die Aufgabenwahrnehmung aus dem Brandschutzgesetz gewährten Zuweisungen betragen 12,7 Prozent der Gesamtzuweisungen. Das entspricht 21,2 Millionen Euro", heißt es in der schriftlichen Antwort. Auch eine Gesetzesänderung, um die Norm herabzusetzen, "hält die Landesregierung nicht für erforderlich", so der designierte Ministerpräsident.

Für Eichelbaum ist klar: "Die Landesregierung macht es sich zu einfach." Er wolle das Thema in die Enquete-Kommission zur künftigen Kommunalstruktur einbringen. Allerdings will der CDU-Mann nicht falsche Hoffnungen wecken: "Meistens geht es darum, welche Aufgaben vom Land an die Kommunen wandern, nicht umgekehrt."

Eine alternative Möglichkeit biete das Standarderprobungsgesetz. Der Landtag hat es vorrangig mit dem Ziel des Bürokratieabbaus erlassen. "Es ermöglicht Kommunen ein Abweichen von landesweiten Regelungen in Modellvorhaben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden", sagt Eichelbaum. Die Stadt könnte in Sachen Löschwasserbrunnen einen entsprechenden Antrag stellen.

Es besteht keine akute Not. Der Brandschutz ist über Hydranten im Trinkwassernetz gewährleistet. Allerdings sieht Ordnungsamtsleiter Joachim Wasmans- dorff ein Risiko: "Wenn zu einem Zeitpunkt plötzlich sehr viel Wasser zum Löschen entnommen wird, kann es sein, dass der Kontrollcomputer denkt, es läge ein Rohrbruch vor, und sperrt die Wasserzufuhr."

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 13.08.2013

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.