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Landschaftsschutzgebiet „Wierachteiche – Zossener Heide“ soll vor Gericht erstritten werden - Kreis will gegen Landesplanung klagen

Die Kreisverwaltung rechnet fest damit, dass das von ihr betriebene Verfahren zur Unterschutzstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Wierachteiche – Zossener Heide“ von der Gemeinsamen Landesplanung untersagt werden wird. Dagegen will man sich wappnen. Der Kreisausschuss befürwortete bereits vorsorgliche rechtliche Maßnahmen.

Luckenwalde. Es sieht ganz danach aus, als ob die Unterschutzstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Wierachteiche – Zossener Heide“ verhindert werden soll. Das wiederum will der Landkreis Teltow-Fläming verhindern. Schließlich hat der Kreistag die Unterschutzstellung beschlossen und entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben. Doch er erwartet eine Unterlassungsverfügung von der Gemeinsamen Landesplanung (GL) gegen das LSG. Damit würde die Errichtung von Windrädern in dem im Regionalplan vorgesehenen Windkrafteignungsgebiet (WEG) 33 ermöglicht. Dagegen will der Kreis rechtzeitig und fristwahrend Rechtsmittel einlegen.

Der Kreisausschuss stimmte dem zwar einstimmig (bei einer Enthaltung) zu, aber auch dabei kam es zu Diskussionen. Immerhin dürfte das Gerichtsverfahren Kosten von bis zu 10 000 Euro verursachen. Das Geld soll aus dem Budget des Umweltamtes für Gutachterkosten entnommen werden, denn ohne professionelle Unterstützung einer spezialisierten Anwaltskanzlei sei eine solche Klage angesichts der juristischen Komplexität für die Kreisverwaltung nicht leistbar, meinte Umweltamtsleiter Manfred Fechner.

Große Zweifel an den Erfolgschancen meldete Detlev von der Heide (SPD) an. Schließlich habe der Kreis dem Regionalplan zugestimmt. Dabei habe man sich aber ausdrücklich gegen das WEG 33 ausgesprochen, betonte Landrätin Kornelia Wehlan (Linke), die auch im Regionalrat sitzt. Trotzdem sei der Plan das kleinere Übel, so Wehlan: „Was mit dem Regionalplan kommt, ist schon schlimm. Was ohne in kommt, ist noch viel schlimmer.“ Ohne ihn müsste fast die doppelte Anzahl an Windrädern genehmigt werden, also auch dort, wo sie der Plan nicht vorsieht.

Von der Heide zweifelte die Schutzwürdigkeit des Gebiets an. Hier gehe es weniger um Landschafts- und Naturschutz, meinte er angesichts der Kfz-Versuchsanlage im Gebiet und einer Villa, deren Grundstück wohl aus dem LSG herausgenommen worden sei. Er empfahl abzuwarten, was in der Verfügung steht.

Danny Eichelbaum (CDU) widersprach ihm. „Das LSG ist schutzbedürftig“, betonte er. Man sollte den politischen Beschluss des Kreistags nicht in Frage stellen. Dies sei ja auch vom fachlichen Gutachten untermauert, pflichtete ihm Hans-Stefan Edler (AfD) bei.

„Wir haben als Verwaltung alles erbracht, was wir tun konnten“, sagte die Landrätin zu den erschienenen Mitgliedern der BI „Freier Wald“. „Wenn wir die Untersagungsverfügung haben“, so Wehlan, „werden wir sorgsam abwägen, wie wir uns dazu verhalten.“ Von Hartmut F. Reck

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 27.05.2015

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