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Jüterbog: Freie Fahrt für Landwirte noch nicht in Sicht

Das Ergebnis einer Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum, Sven Petke und Rainer Genilke an die Landesregierung zum Thema Jüterboger Ortsumfahrung ist unbefriedigend und bringt nicht die von den Landwirten erhoffte Lösung. Diese wünschen sich seit langem eine dauerhafte Umwidmung der Straße, damit diese nicht mehr als Kraftfahrstraße gilt und somit auch von landwirtschaftlichen Maschinen befahren werden darf. Wegen des derzeitigen innerstädtischen Ausbaus der B102 ist dies gegenwärtig nur per Sonderregelung gestattet.

Nutznießer eines dauerhaften Befahrungsrechtes wären nicht nur die Jüterboger, sondern sämtliche Agrargenossenschaften in der Region. Klarheit verschaffen sollte die Anfrage zu den gesetzlichen Grundlagen und zur Unfallhäufigkeit auf der Ortsumfahrung, seit die Ausnahmeregelung vor eineinhalb Jahren in Kraft trat. Denn die Gefährdung durch überbreite oder besonders langsame Fahrzeuge gilt als Hauptargument gegen die Mitnutzung durch Landwirtschaftsfahrzeuge. "Eine allgemeine (dauerhafte) Freigabe von Kraftfahrstraßen für den landwirtschaftlichen Verkehr ist nicht zulässig", lautet die Antwort aus dem Infrastrukturministerium. "Zur Gewährleistung der Mobilität des landwirtschaftlichen Verkehrs wurden Ausweichstrecken geschaffen. Die zuständigen Straßenbaulastträger haben diese Funktion sicherzustellen." Eine genaue Statistik zum Unfallgeschehen gibt es nicht, da Landwirtschaftsfahrzeuge hier nicht gesondert erfasst werden. Das genannte Ausweichewegenetz , im Volksmund "Bauernautobahn" genannt, gibt es zwar tatsächlich, kann aber von Mähdreschern und anderen besonders hohen Fahrzeugen nicht genutzt werden, da die Unterführung unter den Gleisen der ehemaligen Kanonenbahn nicht hoch genug ist. "Dieses Detail wurde in der Antwort nicht berücksichtigt, so dass wir da mit einer zweiten Anfrage noch einmal nachhaken werden", sind sich Petke und Eichelbaum einig.uk

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 19.10.2016

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