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Der Kreistag setzt sich durch - Schutzgebietsausweisung "Baruther Urstromtal/Luckenwalder Heide" mit drei Änderungen beschlossen

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide" im Landkreis Teltow-Fläming ist nun beschlossene Sache. Der Kreistag verabschiedete sie auf seiner jüngsten Sitzung mit drei entscheidenden Änderungen und mit deutlicher Mehrheit. Für die Schutzgebietsausweisung musste ein erneutes Verfahren angestrengt werden, weil inzwischen "vielfach gesetzliche Grundlagen verändert wurden", führte die zuständige Dezernentin Silke Neuling aus. Doch trotz jahrelanger Beratungen, Abwägungen, Umformulierungen, Ergänzungen und Streichungen kam es auf der Kreistagsitzung noch in letzter Minute zu einer Ergänzung, die der Kreisverwaltung nicht so recht gefallen wollte. Die von den beiden Fachausschüssen für Regionalentwicklung und Bauplanung sowie für Landwirtschaft und Umwelt geforderte Änderung, dass im Bereich der Jagd nicht mehr nur von "Ansitzleitern und Kanzeln" die Rede ist, sondern allgemeiner formuliert von "jagdlichen Einrichtungen", akzeptierte die Untere Naturschutzbehörde noch.

Auch nahm sie hin, dass der Neubau von "unselbstständigen Radwegen", sofern sie im Wesentlichen straßenbegleitend verlaufen, im Bereich des LSG zu genehmigen sind. Was der Verwaltung aber nicht gefiel, war das Ansinnen der Abgeordneten, innerörtliche Bebauungen zur Schließung von Baulücken bis zu einer Grundstückstiefe von 50 Metern zu ermöglichen, ohne dass dafür eine besondere Bauplanung erforderlich ist. Außerdem soll es auch möglich sein, auf einer unbebauten gegenüberliegenden Straßenseite zu bauen, um die in der Straße liegenden Medien nutzen zu können. Das weiche zu sehr von der Musterverordnung der Landesregierung ab, so die Position der Kreisverwaltung. Bauvorhaben in Baulücken seien zwar grundsätzlich möglich, so Dezernentin Neuling, aber nur unter Genehmigungsvorbehalt. Das wollte Danny Eichelbaum (CDU) als Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und Umwelt so nicht gelten lassen. "Wenn eine Genehmigung in Einzelfällen möglich ist, muss das auch generell geklärt sein", sagte er.

Schützenhilfe erhielt Eichelbaum von Winand Jansen (SPD), dem Vorsitzenden des Ausschusses für Regionalentwicklung und Bauplanung. "Wenn wir hier nur eine Mustersatzung zu beschließen haben, sollte das Land das gleich so verordnen", sagte er. Es sei aber vielmehr so, betonte Jansen, dass der Kreistag hier als Gesetzgeber fungiere. "Und was beispielsweise für Potsdam-Mittelmark gültig ist, muss für Teltow-Fläming noch lange nicht gelten." Nach der Ansicht von Winand Jansen gibt es überall in den Dörfern genügend Lücken, die geschlossen werden könnten. Wenn dafür dann Wald gefällt werden müsste, wäre dafür natürlich ein Ausgleich fällig, nicht aber für den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet, das zwischen der bestehenden Bebauung oft bis zum Straßenrand reiche. "Wir sollten diesen Punkt so in die Verordnung mit aufnehmen", sagte Jansen, "sonst machen wir uns unglaubwürdig." Eine breite Mehrheit der Kreistagsmitglieder befürwortete den Änderungsantrag der beiden Fachausschüsse bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen. Der Gesamtantrag wurde dann bei nur einer Gegenstimme und drei Enthaltungen verabschiedet. Zuvor wollte Thomas Czesky (Bündnis 90/Die Grünen) noch wissen, inwieweit im Landschaftsschutzgebiet Munitionsentsorgung möglich und Gifteinsätze erlaubt seien. Darauf antwortete Umweltamtsleiter Manfred Fechner, dass es keine Behinderung von Schutzmaßnahmen bei Bränden und Munitionsbergungen gebe. Gifteinsätze würden in einem Landschaftsschutzverfahren geprüft, bildeten in der Regel aber kein Problem, was bei einem Naturschutzverfahren aber sehr wohl der Fall sei, sagte Manfred Fechner.

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 06.01.2017

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