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Luckenwalde: Eltern müssen sehen, wie ihre Kinder in die Schule kommen

Der Schulweg der zwölfjährigen Katrin Hasert beträgt laut Google Maps mehr als vier Kilometer. Doch der Landkreis hat seine eigene Berechnungsmethode und verweigert das Schülerticket. 

Katrin Hasert besucht die 7. Klasse der Luckenwalder Friedrich-Ludwig-Jahn-Oberschule. Die Zwölfjährige wohnt im Jüterboger Tor. Die Entfernung bis zur Schule beträgt laut Google Maps 4,1 Kilometer. Bei einer Versammlung vor Schuljahresbeginn wurde den Eltern mitgeteilt, dass die Kinder Passbilder abgeben sollen für die Ausstellung einer Schülerjahreskarte. Damit war für viele das Problem der Beförderung mit dem Schulbus vom Tisch. So auch für Familie Hasert. Um so erstaunter war sie, als in dieser Woche ein Schreiben der Kreisverwaltung ins Haus kam. Darin steht, dass der Antrag auf Schülerbeförderung abgelehnt wird. Und das nicht nur für dieses Jahr, sondern gleich bis 2022. 

Keine vier Kilometer 

Als Begründung wird angegeben, dass die Mindestentfernung nicht erreicht ist. „Die einfache Wegstrecke betrage weniger als vier Kilometer und liege damit unter der in der Schülerbeförderungssatzung festgelegten Mindestentfernung bei Schülern des 7. bis 10. Schuljahres“, heißt es. 

Egal ob Katrin Hasert zu Fuß geht oder mit dem Fahrrad in die Schule fährt – die Eltern sind besorgt. „Wenn ich vier Kilometer bis zur Schule laufen muss und gleich danach beginnt der Sportunterricht, dann bin ich schon ausgepowert, bevor es losgeht“, sagt Katrin Hasert. Dabei gefällt es ihr in der Oberschule sehr gut, besser als in der Grundschule. Ihre Eltern und die Oma fragen sich, wie es in den Wintermonaten werden soll, wenn die Gehwege morgens nicht gestreut sind. 

Ticket kostet 25,10 Euro 

Katrin Hasert könnte mit dem Schulbus fahren, das Ticket kostet aber 25,10 Euro im Monat. Und dass auch nur bis zum 13. Lebensjahr. Ab dem 14. wird es teurer. Da der Vater erwerbsunfähig ist und die Mutter in der Gemüseproduktion allein für den Lebensunterhalt der Familie sorgt, bleiben kaum 25 Euro im Monat für das Busticket übrig. Ein Anruf bei der Kreisverwaltung hat keine Kehrtwende gebracht. „Man hat uns gesagt, das sind die Regeln“, sagt Oma Heidemarie Hasert. 

Brief an die Landrätin 

Das gleiche Problem hatte auch Leni Brumm, die im Treuenbrietzener Tor wohnt (die MAZ berichtete). Inzwischen hat der Artikel über Leni Brumm auch den CDU-Politiker Danny Eichelbaum zu einem Schreiben an die Landrätin bewegt. Er fordert im Interesse aller, dass der Landkreis eine kostenlose Beförderung und einen sicheren Schulweg gewährleistet. „Ich habe mich nun auch an Danny Eichelbaum gewandt“, sagt Heidemarie Hasert. Sie ist der Ansicht, dass Schüler grundsätzlich den Schulbus kostenlos nutzen sollten. „Da wird man bestraft, wenn man am andere Ende der Stadt wohnt. Das kann doch nicht sein“, ärgert sie sich. Sie will auf keinen Fall, dass ihre Enkelin im Dunkeln zu Fuß durch die Stadt laufen muss und auch mit dem Fahrrad zu fahren hält sie für keine gute Idee. „Das Mädchen ist erst 12 Jahre alt“, sagt sie. 

Kürzester Weg gefordert

Auf MAZ-Anfrage teilt der Landkreis Teltow-Fläming mit, dass die Verwaltung Google Maps nutzt, um den kürzesten verkehrsführenden Weg, der fußläufig zum Ziel führt, zu ermitteln. Im Zweifelsfall wird ergänzend das Geoportal Teltow-Fläming herangezogen. „Die in der Satzung zur Schülerbeförderung seit Jahren festgelegten Mindestentfernungen als Zumutbarkeitsvoraussetzungen für die Bewältigung des Schulweges gelten für alle Schüler im Landkreis Teltow-Fläming und orientieren sich an der einschlägigen Rechtssprechung“, erklärt Karsten Dornquast , Amtsleiter für Bildung und Kultur.

Freiwillige Leistung 

Bei der Festlegung der Mindestentfernungen seien sachgerecht Alter und Belastbarkeit der Schüler berücksichtigt worden. Die Leistungen der Schülerbeförderung des Landkreises seien in verfassungsrechtlicher Hinsicht eine freiwillige Leistung. Es obliege grundsätzlich den Eltern, für einen Transport zu und von der Schule zu sorgen und die damit verbundenen Kosten als Teil des allgemeinen Lebensführungsaufwandes zu tragen. 

Keine Kulanz 

Eine Kulanzregelung sieht die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Teltow-Fläming nicht vor. Maßgeblich für einen Anspruch im Rahmen der Schülerbeförderung ist allein das Erreichen der Mindestentfernung. Eine Entscheidung außerhalb der Satzung wäre nach Aussage von Dornquast fehlerhaft und würde zu eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Antragstellern führen. Er weist darauf hin, dass einige Landkreise und kreisfreie Städte eine monatliche Eigenbeteiligung an der Schülerbeförderung von den Eltern oder volljährigen Schülern erheben. „Der Landkreis Teltow-Fläming hat hierzu keine Festlegungen getroffen. Ein Eigenanteil wird nicht erhoben“, fügt Dornquast hinzu. 

30 Widersprüche

Im Sachgebiet Schulverwaltung und Kultur liegen für das Schuljahr 2018/2019 insgesamt 30 Widersprüche vor. Der prozentuale Anteil – bemessen an den aktiven Anträgen – liegt bei 0,4 Prozent. Derzeit gewährt der Kreis als Träger der Schülerbeförderung 7000 Schülern die Beförderung beziehungsweise Fahrtkostenerstattung. Dem Landkreis entstehen Kosten in Höhe von 4.567.000 Euro. Von Margrit Hahn

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 23.09.2018

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