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Streitfall Schulbus - Erneut beschwert sich ein Vater über das Verhalten eines Fahrers

Helmut Brücher aus Rohrbeck und Uwe Schirrmeister aus Gräfendorf haben eines gemeinsam: Sie ärgern sich über die Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming (VTF) und den Landkreis. Es geht, wie so oft in den vergangenen Jahren, darum, welche Pflichten eine Verkehrsgesellschaft bei der Schülerbeförderung hat.

Helmut Brücher jedenfalls findet, dass der Fahrer des Busses 765 falsch gehandelt hat, als er seine jungen Insassen am 6. Januar in Hohenahlsdorf aussteigen ließ. Der Bus, der um 6.48 Uhr in Jüterbog gestartet war, sollte über Schlenzer zur Grundschule Werbig fahren, dann weiter über die Dörfer bis Rohrbeck und schließlich zurück nach Jüterbog. Aus der regulären Route wurde jedoch nichts, das Glatteis kam dazwischen. Der Fahrer kehrte in Langenlipsdorf um und fuhr nach Hohenahlsdorf. Soweit decken sich die Versionen beider Parteien.

Helmut Brücher sagt nun, der Busfahrer habe alle Kinder in Hohenahlsdorf aufgefordert, den Bus zu verlassen. Die Informationen habe er von anderen Eltern sowie von seinem Sohn, der sie wiederum von Mitschülern habe. Die Schüler hätten teils eine fünf Kilometer lange Strecke über eisglatte Straßen zurücklegen müssen, um nach Hause zu kommen. „Damit waren sie erheblichen Gefahren ausgesetzt“, schreibt er in einem Beschwerdebrief an den Geschäftsführer des VTF, Volker Fleischer.

Fleischer zufolge hat sich der Vorfall anders ereignet. Der Busfahrer habe angesagt, dass er auf kürzestem Weg nach Jüterbog zurückkehren würde. Einige Schüler hätten gefragt, ob er Borgisdorf anfahren würde, was der Fahrer verneinte. Daraufhin hätten sie sich zum Aussteigen entschieden. „Es ist kein Kind des Busses verwiesen worden“, schreibt Volker Fleischer in der Antwort an Helmut Brücher. Der Fahrer habe sie nur nicht am Aussteigen gehindert. „Dazu ist er auch nicht berechtigt.“ Zufrieden ist der Vater mit dieser Erklärung nicht. „Wenn ich mein Kind einem Bus anvertraue, gehe ich davon aus, dass es an der Schule abgesetzt wird“, sagt er.

Uwe Schirrmeister wartet noch auf eine Reaktion von VTF oder Kreis. Er beklagt, dass sein sechsjähriger Sohn Leon nicht kostenlos befördert wird, weil sein Schulweg laut Schulbeförderungssatzung 1200 Meter zu kurz ist (die MAZ berichtete). Ab einer Strecke von zwei Kilometern erstattet der Kreis die Kosten für ein Schülerticket. Normalerweise legt Leon die 800 Meter von seinem Elternhaus in Gräfendorf zur Grundschule in Werbig per Rad zurück. Bei Schnee und Glatteis ist das unmöglich. Für 1,10 Euro pro Strecke könnte er den Bus nehmen. Schirrmeister sieht das aber nicht ein und hofft auf eine Ausnahmeregelung.

Die CDU-Landtagsabgeordneten Sven Petke und Danny Eichelbaum unterstützten diese Forderung in einem Brief an Landrat Peer Giesecke. Er ist auch Aufsichtsratsvorsitzender des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB), dem der VTF angehört.

„Wir haben die Anfrage an die Geschäftsführung des VBB weitergeleitet“, sagte Karsten Dornquast, Leiter des Schulverwaltungsamtes, gestern auf MAZ-Anfrage. Eine Antwort liege vor. Allerdings will er sich erst nach Rücksprache mit dem VTF dazu äußern. Hoffnung auf eine Ausnahmeregelung machte er jedoch nicht. Der Landkreis könne zwar die Schulbeförderungssatzung ändern, „wenn das der politische Wille ist“, sagte Dornquast. „Aber wie soll man die Ausnahmefälle definieren? Wo zieht man die Grenze?“ Eine pauschale Änderung, wonach Schüler, die beispielsweise nur 500 Meter entfernt von der Schule wohnen, für die Wintermonate ein kostenloses Ticket bekommen, lehnte er ab. „Die Busse sind jetzt schon voll.“ (Von Angelika Pentsi)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 21.01.2011

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