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„Die Spitze der Aufklärung“ - Eichelbaum contra Giesecke

Danny Eichelbaum bringt wieder ein Disziplinarverfahren gegen Landrat Peer Giesecke (SPD) zur Sprache. Der CDU-Politiker hat eine sogenannte Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Er will unter anderem wissen: „Liegen zureichende Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens von Landrat Peer Giesecke rechtfertigen?“ Eichelbaum will dies zudem im Innen- und Rechtsausschuss ansprechen.

Gegen den Landrat wird seit dem Sommer 2010 wegen Korruptionsverdachts ermittelt; im März wurden deshalb Diensträume und Privathaus von Giesecke durchsucht. Eichelbaum, der Rechtsanwalt ist, weist darauf hin, dass Straf- und Disziplinarverfahren gleichzeitig durchgeführt werden können. Bei beiden gelte der Grundsatz der Unschuldsvermutung.

Für ein Disziplinarverfahren ist grundsätzlich der Kreistag als Gieseckes Dienstvorgesetzter zuständig, das Land könnte das Verfahren aber auch an sich ziehen. Die Bürger haben laut Eichelbaum einen Anspruch darauf, dass sich der Kreistag an die Spitze der Aufklärung setzt. „Im Gegensatz zu SPD und Linkspartei halten wir die Vorwürfe gegen den Landrat keinesfalls für ausgeräumt.“

Nach Ansicht der CDU sollte der Kreistag eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen, welche die „personellen Verstrickungen in der Kreisverwaltung und den kreiseigenen Gesellschaften“ aufklärt. Die Kreisverwaltung, so Eichelbaum weiter, ist „kein Selbstbedienungsladen des Landrats und der SPD“.

Eichelbaum hat beim Landrat darüber hinaus Akteneinsicht zu Rechtsberatungsleistungen des Rechtsanwalts Berndt von Schrötter beantragt. Dieser hatte Kreis-Einwohner in Sachen BBI beraten und dafür vom Kreis Geld erhalten. Eichelbaum will in den Akten überprüfen, wie hoch die Zuwendungen ausfielen und ob sie von den Haushaltsplänen des Kreises abgedeckt waren. (Von Ekkehard Freytag)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 02.04.2011

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