Presseecho / Teltow-Fläming
Erhalt des Amtsgerichtes
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- Sonntag, 14. August 2011 04:17
" Die CDU begrüßt den Erhalt des Amtsgerichtes Zossen. Der lange Kampf hat sich gelohnt.Nach fast 2 Jahren und einem Koalitionsstreit zwischen SPD und Linken hat sich die Landesregierung endlich durchgerungen, die Amtsgerichte in Brandenburg zu erhalten. Die Verzögerungstaktik der Landesregierung hat zu viel Unsicherheit bei den Bürgern und den Justizbeschäftigten beigetragen. Justizminister Schöneburg ( Linke) befindet sich mit dem Gesetz in Verzug, der Landtag hatte ihn aufgefordert, bereits bis Ende März 2011 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Hingegen ist die geplante Neustrukturierung der Landgerichtsgrenzen nicht überzeugend. Justizminister Schöneburg ist mit seinem Plan, deckungsgleiche Polizei-und Gerichtsgrenzen zu schaffen, gescheitert.Innenminister Dietmar Wodike ( SPD) und Justizminister Schöneburg ( Linke) konnten sich nicht auf einheitliche Polizei-und Gerichtsstrukturen einigen. Völlig unnötig werden für eine Minijustizreform, die keinen Sinn und keinen Zweck hat, Steuergelder in Millionenhöhe zum Fenster herausgeschmissen. Für die Staatsanwaltschaften müssen neue Räumlichkeiten geschaffen werden, Grund-und Registerbücher müssen umgestellt werden, Justizbeschäftigte werden hin-und hergeschoben und rechtssuchende Bürger müssen sich auf längere Fahrtwege einstellen. " Außer Spesen, nichts gewesen!" Die Neugliederung der Landgerichtsbezirke verursacht neue Probleme in der Justiz und führt zu weiteren Verunsicherungen in den Landkreisen. Aufgabe des Justizministers wäre es gewesen, die Justiz in Brandenburg vor willkürlichen Veränderungen zu schützen.
Wenn der Justizminister die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei verbessern möchte, kann er das einfacher und preiswerter haben. So sollte die Landesregierung auf den Abbau von 400 Kriminalpolizisten verzichten, gemeinsame Ermittlungskommissionen von Polizei und Staatsanwaltschaft gebildet werden , gegenseitig auf die Datenbanken von Staatsanwaltschaft und Polizei zugegriffen werden können und der Eildienst der Staatsanwaltschaft in den Dienstgebäuden der Kriminalpolizei angesiedelt werden."
Quelle: Blickpunkt, 12.08.2011