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Landesregierung lehnt Aufnahme der Ortsumfahrung Trebbin in den Bundesververkehrswegeplan ab

Hierzu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum:

Mit Unverständnis habe ich heute die Antwort von Landesverkehrsminister Jörg Vogelsänger (SPD) auf meine parlamentarische Anfrage zur Nichtanmeldung der B 246 Ortsumfahrung Trebbin für den Bundesverkehrswegeplan 2015 zur Kenntnis genommen. Die vom Land abgelehnte Aufnahme der Orstumfahrung Trebbin ist fachlich nicht nachvollziehbar. Die Landesregierung setzt sich damit über das einstimmige Votum des Kreistages Teltow-Fläming und der Stadt Trebbin hinweg. Auch Trebbins Bürgermeister Thomas Berger hat mehrfach gegenüber dem Brandenburger Verkehrsministerium auf die Notwendigkeit der Ortsumfahrung hingewiesen. Ohne die Zustimmung des Landes kann der Bund die Ortsumfahrung nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen. Die vom Land abgelehnte Aufnahme der Orstumfahrung Trebbin ist fachlich nicht nachvollziehbar.

Die vom Land angeführten Verkehrsprognosen und Straßenverkehrszählungen sind veraltet. Die Ortsumfahrung Trebbin ist dringend geboten, um die Stadt Trebbin verkehrlich zu entlasten, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und um eine Verbindung zwischen dem geplanten Flughafen BER und dem Flugplatz Schönhagen herzustellen. Das Land selbst hatte deshalb bereits als vorbereitende Handlung die Anbindung Trebbin-Nord durch einen Kreisverkehr gebaut, um an diesem Anbindungspunkt die spätere Ortsumgehung der B 246 vorzunehmen. Verkehrsminister Vogelsänger trägt hier nur Scheinargumente vor, in Wirklichkeit will das Land, wie auch bei anderen Straßenbauprojekten, finanzielle Mittel einsparen. Unsere Verkehrsinfrastruktur darf aber nicht kaputt gespaart werden! Die Landesregierung sollte ihre Entscheidung im Interesse des Landkreises Teltow-Fläming und der Stadt Trebbin dringend überdenken!

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