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Presseecho / Landtag

Der doppelte Justizskandal - Verurteilter Mörder und geständiger Brandstifter kamen in Freiheit

Obwohl innerhalb von nur 27 Tagen zwei Straftäter in Brandenburg frei kamen, hält der Minister die Justiz nicht für überlastet

Potsdam – Zum zweiten Mal innerhalb von nur vier Wochen mussten Brandenburger Justizbeamte unter Minister Stefan Ludwig (51, Die Linke) die Gefängnistore für einen gefährlichen Kriminellen öffnen. Nach dem verurteilten Mörder Michail A. ist jetzt auch Neonazi-Brandstifter Maik Schneider auf freiem Fuß.

In beiden Fällen hob das märkische Oberlandesgericht eine Untersuchungshaftstrafe auf. Grund sind vermeidbare Verzögerungen im Verfahren.

Märkischer Justiz-Irrsinn in freiem Lauf! Ex-NPD-Politiker Schneider wurde wegen des Brandanschlags auf die Nauener Turnhalle zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil wegen Befangenheit eines Schöffen ein.

Justizminister Stefan Ludwig sagte im rbb, er könne sich die Verzögerungen nicht erklären. Eine generelle Überlastung der Justiz könne er nicht feststellen. „Ich weiß, dass in der brandenburgischen Justiz jeden Tag schwer gearbeitet wird, und deshalb sind solche Einzelfälle besonders ärgerlich.“

Der doppelte Einzelfall: Acht Monate vor der Landtagswahl gerät der Justizminister schwer unter Druck. AfD-Rechtsexperte Thomas Jung (61) fordert Ludwig zum Rücktritt auf: „Unsere Gerichte sind überlastet. Der Justizminister muss gehen.“

Grünen-Fraktionschefin Ursula Nonnemacher sagte BILD, sie sehe die rot-rote-Landesregierung in einer Gesamtverantwortung: „Die Einzelfälle häufen sich. Wir kennen die Klagen über die unzureichende Ausstattung der Justiz seit vielen Jahren.“

CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum (45): „Der Justizminister muss darlegen, ob er in der Lage ist, die eklatanten Missstände zu beseitigen. Angesichts der erneuten Freilassung bestehen erhebliche Zweifel.“

Claudia Cerreto, Landeschefin des Richterbundes, spricht in BILD von einer „dramatischen Situation“ in der Justiz: „Gerichte und Staatsanwaltschaften sind kaum noch handlungsfähig.“  von: Jochen Gößmann

Quelle: BILD.de, 05.01.2019

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