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Presseecho / Landtag

„Fatales Signal“ - Betrugsverfahren um Educon endet straffrei

Die seit nunmehr zehn Jahren laufende juristische Aufarbeitung des im Sog eines millionenschweren Betrugsskandals untergegangenen Bildungsdienstleisters Educon ist gescheitert. Die Gründe für die Einstellung des Verfahrens, die von Kennern des Prozesses schon länger befürchtet worden war, hat das verantwortliche Landgericht Potsdam jetzt in einer Pressemitteilung erklärt. Ursache ist die fehlende Verhandlungsfähigkeit der Hauptangeklagten, der früheren Firmeninhaberin: „Bei sämtlichen in der Anklageschrift vorgeworfenen Taten ist inzwischen Verfolgungsverjährung eingetreten.“ Daher sei, auch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren eingestellt worden. Die Angeklagte, die stets die Vorwürfe bestritten hatte, bleibt damit straffrei.

Es ging um einen beispiellosen Fall in der brandenburgischen Schullandschaft, in deren Folgen Hunderte ehemalige Schüler und Lehrer vor verschlossenen Türen standen und das Land Brandenburg – vergeblich – mehrere Millionen Euro zurückfordern wollte. 2010 wurde der von der Educon-Seite stets bestrittene Verdacht öffentlich, dass der bundesweit aktive Bildungsdienstleiter mutmaßlich Millionenzuschüsse für fiktive Schüler erschlichen haben soll. 2015 folgte, nach komplexen Untersuchungen, die Anklage der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen schweren Betrugs.

Danach aber zog sich das Verfahren hin, einer von insgesamt drei Angeklagten verstarb zwischenzeitlich. In der Folge setzte laut Gericht die zuständige zweite Strafkammer mehrmals Termine zur Hauptverhandlung an, die aufgrund fehlender Verhandlungsfähigkeit der Hauptangeklagten aber aufgehoben wurden. Hierzu seien wiederholt medizinische Sachverständige beauftragt worden, so das Gericht. Keine Erwähnung fand sich in der Mitteilung, wie insbesondere die Corona-Pandemie das Verfahren erschwerte.

Eine Gerichtssprecherin beschrieb 2021 die Lage so: Im Oktober 2019 habe eine saarländische Amtsärztin der mittlerweile in Frankreich lebenden Angeklagten eine Verhandlungsunfähigkeit für die Dauer von zunächst sechs Monaten attestiert. So hatte man auf eine Verhandlung im Mai 2020 gehofft. Allerdings habe dann der behandelnde Mediziner der Angeklagten in jenem Monat eine Fortdauer der Verhandlungsunfähigkeit attestiert. „Die beabsichtigte erneute amtsärztliche Untersuchung in Deutschland scheiterte an der Pandemielage“, so die Sprecherin damals.

Zuletzt war der Prozess dann für den vergangenen Dezember angesetzt worden. Doch kurz vorher teilte eine Gerichtssprecherin mit: „Das Verfahren wurde aufgrund Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten aufgehoben.“ Wer von den verbliebenen Angeklagten erkrankt war, ließ das Gericht auf Nachfrage offen.

Jetzt hieß es jedenfalls vom Gericht: Gegen eine weitere Angeklagte, eine frühere Prokuristin, wurde das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 5000 Euro eingestellt.

Millionenbetrug machte bundesweite Schlagzeilen

Der mutmaßliche Millionenbetrug mit erfundenen Schülerzahlen, der nun nicht mehr in einem Prozess verhandelt werden kann, hatte damals auch bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die Affäre begann Ende April 2010 mit einer Hausdurchsuchung im Hauptgebäude des Bildungsträgers in der Berliner Straße. Mittels falscher Angaben sollen Gesellschaften der Educon mehr staatliche Zuschüsse als berechtigt erhalten haben, hieß es damals schon von den Ermittlern.

Die Folge: Das Landesbildungsministerium entzog drei Berufsfachschulen in Potsdam und Cottbus die Genehmigung, stoppte die Zahlungen von damals im Schnitt mehr als 4000 Euro pro Schüler und Jahr – von mehr als 800 gemeldeten Schülern konnte Educon laut Ministerium damals nur rund 300 Personen nachweisen. Versuche der Firma, dagegen juristisch vorzugehen, blieben erfolglos. Nach den verfügten Schulschließungen war das gesamte Unternehmen in Schieflage geraten.

Auch staatlich nicht geförderte Educon-Schulen im gesamten Bundesgebiet stellten ihren Lehrbetrieb zum Teil kurzfristig ein. Außerdem ist die Internetpräsenz des Unternehmens schon lange gelöscht.

Hunderte Betroffene blieben auf Forderungen sitzen

Diese Zeitung hatte über Jahre hinweg über den Betrugsfall berichtet. Noch Jahre später meldeten sich Schüler und Ex-Dozenten, die von Educon bereits gezahltes Schulgeld, Zeugnisse, Löhne oder Schadensersatz verlangten, ihre Forderungen aber nicht mehr zustellen oder vollstrecken können.

Mit der Einstellung ist auch klar: Alle Versuche des Landes Brandenburg, gezahlte Millionenbeträge für die mutmaßlich nicht vorhandenen Schüler wieder einzutreiben, scheinen aussichtslos.

Diese Zeitung hatte auch die frühere Inhaberin in London besucht, nachdem sie Deutschland verlassen hatte. So hatte sie nach eigenen Angaben 2012 eine Privatinsolvenz in Großbritannien über Schulden von mehr als 30 Millionen Euro abgeschlossen – durchgeführt nach dem einfacheren britischen Insolvenzrecht. Die Ex-Chefin gab dabei auch die Millionenschulden beim Land an. So hatte die damals 50-Jährige erklärt: „Sollte die Forderung gegen mich vollstreckt werden, dann läuft das ins Leere.“ Anwälte von ihr verbreiten heute ferner, das Land habe keine Forderungen gegen sie geltend gemacht. Ihre früheren Anwälte hatten sogar mit Schadensersatzklagen gegen das Land gedroht, weil ein florierendes Unternehmen wie Educon durch die Vorwürfe in den Ruin getrieben worden sei. Eine Anfrage an sie und ihren juristischen Beistand zur Einstellung des Verfahrens blieb zunächst ohne Antwort.

Angesichts all dieser Umstände soll der Fall auch noch einmal in der Landespolitik behandelt werden.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag, Danny Eichelbaum (CDU), kündigte auf Anfrage dieser Zeitung an, den Fall auf die Tagesordnung in der Juli-Sitzung des Gremiums setzen zu wollen. „Dabei soll es insbesondere um die konkreten Abläufe im Verfahren gehen, aber auch um die internationale Rechtshilfe und die Möglichkeiten zur Vermeidung von Verjährungen in Großverfahren“, sagte der CDU-Politiker.

Einstellung des Verfahrens wirft„erhebliche Fragen“ auf

Mit Blick auf die Einstellung des Verfahrens sprach Eichelbaum von einem „fatalen Signal“, das Ganze sei nur „schwer vermittelbar“. Und: „Dass es über Jahre hinweg zu Verzögerungen gekommen ist – durch medizinische Atteste, pandemiebedingte Einschränkungen und überlastete Justizstrukturen – wirft erhebliche Fragen auf.“

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 05.06.2025

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